August 2009: „Sanktionen nach § 31 SGB II sind dreimonatige Kürzungen des Regelsatzes bis hin zur Streichung der gesamten Grundsicherung. Die Kürzungen betragen z.B. 10 % des Regelsatzes beim ersten Meldeversäumnis, bei der ersten sonstigen Pflichtverletzung 30 %, bei unter 25jährigen 100 % des Regelsatzes. Spätestens nach der dritten sonstigen Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres wird das gesamte ALG II für drei Monate gestrichen, auch die Wohnkosten und die Beiträge zur Krankenversicherung.
2008 wurden bundesweit 789.000 Sanktionen verhängt. Die Sanktionsquote stieg bei arbeitslosen ALG-II-Beziehenden von 2,4% im Okt. 2006 auf 4,0 % im Dez. 2008, bei unter 25jährigen sogar von 7,2% auf 10,4%. …“
Höhere Sozialleistungen werden durch höhere Kosten neutralisiert
Mit dem Beginn des Jahres 2025 griffen Rechtsänderungen, die Einfluss auf die Grundsicherung haben. Für junge Menschen sollten vor allem Erhöhungen von Kindergeld und der