August 2009: „Sanktionen nach § 31 SGB II sind dreimonatige Kürzungen des Regelsatzes bis hin zur Streichung der gesamten Grundsicherung. Die Kürzungen betragen z.B. 10 % des Regelsatzes beim ersten Meldeversäumnis, bei der ersten sonstigen Pflichtverletzung 30 %, bei unter 25jährigen 100 % des Regelsatzes. Spätestens nach der dritten sonstigen Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres wird das gesamte ALG II für drei Monate gestrichen, auch die Wohnkosten und die Beiträge zur Krankenversicherung.
2008 wurden bundesweit 789.000 Sanktionen verhängt. Die Sanktionsquote stieg bei arbeitslosen ALG-II-Beziehenden von 2,4% im Okt. 2006 auf 4,0 % im Dez. 2008, bei unter 25jährigen sogar von 7,2% auf 10,4%. …“
Studie: Zuwanderung im substanziellen Umfang notwendig
Die Bertelsmann Stiftung bietet mit der Analyse „Zuwanderung und Arbeitsmarkt” Zahlen und Erkenntnisse, die auf zwei aktuelle Debatten wirken: über Migration und über den Standort