Budget für Ausbildung und Arbeit für Menschen mit Behinderungen

Die Mitglieder des niedersächsischen Inklusionsrates (NIR) setzen sich dafür ein, dass gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Arbeit und Ausbildung erhalten, wie Personen ohne Handicap. Dies beinhaltet insbesondere das Recht und die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Der Zugang von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt muss erleichtert werden und die Verpflichtung der Unternehmen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, muss konsequenter umgesetzt werden, mahnt der NIR an. Menschen mit Behinderungen sind derzeit mit einer Arbeitslosenquote von 11,7 % immer noch überdurchschnittlich stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Im Vergleich dazu liegt sie bei Menschen ohne Behinderung bei 5,7 %. Der NIR begrüßt das inzwischen bundesweit eingeführte Budget für Arbeit und auch das geplante Budget für Ausbildung. Es seien Wege in die richtige Richtung, die nun konsequent weitergegangen werden müssten. Menschen mit Behinderungen, die sonst in einer Werkstatt arbeiten würden, werden mit den Budgets Möglichkeiten eröffnet, eine Arbeitsstelle bei einem öffentlichen oder privaten Arbeitgebenden anzunehmen. In der sogenannten „Papenburger Erklärung“ fordert der NIR eine Reihe von Maßnahmen, um jungen Menschen den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern. Das Budget für Ausbildung wird ausdrücklich auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke begrüßt. Es bedarf aber einer deutlichen Weiterentwicklung. Damit es viele junge Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu einer Teilhabe am Arbeitsleben befähigt, sollte der anspruchsberechtigte Personenkreis über in § 57 SGB IX definierte Personen hinaus gehen. Das Budget sollte alle Formen der Ausbildung nach § 1 BBiG ermöglichen und eine Ausbildung an einem frei gewählten Ort zulassen.

Quelle: Niedersächsischer Inklusionsrat; Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke

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