Anforderungen an ein chancengerechtes und inklusives Bildungssystem

Bildung ist ein entscheidender Schlüssel für die Entfaltung der Persönlichkeit und eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Bildung eröffnet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, die eigenen Talente zu entfalten und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Mit seinem gerade beschlossenen Positionspapier zur Bildungspolitik und seinem Engagement im Bildungsbereich möchte der Deutsche Caritasverband (DCV) dazu beitragen, die Bildungschancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu verbessern.

Sozialpolitik und Bildungspolitik müssen weiter verzahnt werden

Die Bedeutung von Bildungschancen für die Armutsprävention, für die Vermeidung von sozialer Ausgrenzung und für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist unumstritten. Seit der ersten Pisa-Studie zeigen alle Bildungsberichte deutlich, welche Herausforderungen zu meistern sind, um die inzwischen deutlich zutage tretende Verbindung von Sozialpolitik und Bildungspolitik konstruktiv aufzugreifen und Chancen- und Bildungsgerechtigkeit herzustellen. Mit seinen Empfehlungen knüpft der DCV an der notwendigen Verzahnung der unterschiedlichen Politikbereiche an. Neben einer Situationsanalyse formuliert das Positionspapier politische Empfehlungen und bildet die Selbstverpflichtung der Caritas ab, zu einer besseren Bildungssituation für Kinder und Jugendliche beizutragen.

Es gibt formelle und informelle Bildungsprozesse

Die Bildungspolitische Position des DCV orientiert sich an zentralen Bildungsorten für Kinder und Jugendliche. Familie, Kindertageseinrichtungen sowie Schule sind Orte, wo Kinder und Jugendliche verschiedenste Bildungserfahrungen machen. Gleichzeitig lernen Kinder und Jugendliche auch in der Freizeit und in anderen informellen Bildungsprozessen. Durch den Ausbau der Ganztagsschule mit verschiedenen Freizeitangeboten finden immer mehr Bildungserfahrungen aus dem informellen Bereich am Ort Schule statt. Gleichwohl konzentriert sich diese Position auf die oben genannten Bildungsorte Familie, Kindertageseinrichtung, Schule sowie auf den Übergang zwischen Schule und Beruf u.a., weil die Caritas sich an diesen und für diese Bildungsorte und Bildungsphasen engagiert.

Auszüge aus der „Bildungspolitischen Position des Deutschen Caritasverbandes“:

„(…) Bildungsort Schule

  • Situation

    Seit Deutschland in der ersten Pisa-Studie im Jahre 2000 im internationalen Vergleich weit unter dem OECD Durchschnitt lag und festgestellt wurde, dass im deutschen Bildungssystem die soziale Herkunft stark über den Erfolg entscheidet, wird eine intensive Debatte über das deutsche Schulsystem geführt. Zehn Jahre nach dieser Studie konnte sich Deutschland zwar im Leistungsvergleich teilweise verbessern. Jedoch am Befund, dass in Deutschland der Bildungserfolg stark von der sozialen Herkunft abhängt, konnte bisher kaum etwas geändert werden. (…)Deutschland hat unter den EU-Staaten den höchsten Anteil an Schülerinnen und Schülern, die in Förderschulen unterrichtet werden; 7,2 Prozent der Schüler(-innen) in Deutschland verlassen die Schule ohne einen Schulabschluss; immer mehr Schulen insbesondere in Ballungsgebieten mit hohem Migrant(-inn)enanteil gelten als sogenannte „Brennpunktschulen“.

    Die Diskussion um die Notwendigkeit zur Umgestaltung des Schulsystems mit der Ausrichtung auf eine inklusive Bildung und inklusive Pädagogik hat im Zuge der Debatte um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, in Deutschland eingesetzt. Gleichzeitig zeichnet sich ein Trend zum zweigliedrigen Schulsystem ab. In 11 der 16 Bundesländer wird es mittelfristig ein zweigliedriges Schulsystem mit Gymnasium und Gemeinschaftsschule geben. (…)

  • Bewertung

    Die frühe Selektion im mehrgliedrigen deutschen Schulsystem und die damit verbundenen Hürden bei den Übergängen erweisen sich insbesondere für benachteiligte Kinder aber auch für Hochbegabte oder „Nichtnormkinder“ als hinderlich und beschämend. Und sie absorbieren unnötig Kräfte und Ressourcen sowohl bei den Lernenden als auch bei den Lehrenden und Eltern. (…)Vielerorts werden an deutschen Schulen verschiedene Modelle für eine differenzierte Unterrichtsform eingesetzt. Doch in vielen Schulen ist die Pädagogik immer noch auf die Homogenisierung von Lerngruppen ausgerichtet und weniger auf die individuelle Förderung von Kinder und Jugendlichen.

    In allen Bundesländern zeichnet sich derzeit ein Übergang von der traditionellen Halbtagsschule zur Ganztagsschule ab. Allerdings wurde in erster Linie das offene Organisationsmodell ausgebaut, das eine freiwillige Teilnahme der Schüler(-innen) am Ganztagsbetrieb vorsieht aber nicht die gewünschte Wirkung zeigt, wie die vollgebundene Ganztagsschule. Inzwischen bieten 42 Prozent der Schulen im Primar- und Sekundarbereich I ganztägige Angebote an. Diese werden jedoch lediglich von 24 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen. Studien zur Ganztagsschule belegen, dass benachteiligte Kinder das Ganztagsangebot weniger in Anspruch nehmen (58%) als Kinder aus sozioökonomisch besser gestellten Familien (69%). Und sie belegen auch, dass nicht nur die bloße Teilnahme am Ganztagsangebot sich auf die Schulleistungen auswirkt, sondern die Intensität, die Regelmäßigkeit der Teilnahme und die Qualität der Schule und der Angebote. (…)

    Zwar ist die Bundesregierung bemüht, die Ausgaben im Bildungsbereich spürbar zu erhöhen. Die Finanzsituation der Länder und Kommunen und das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich behindern aber eine kontinuierliche und flächendeckende Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich und eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der Bildungsaufgaben.

  • Empfehlungen

    Der DCV begrüßt die Debatte um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er verbindet damit die Hoffnung, ein zukunftsfähiges, leistungsstarkes und chancengerechtes Bildungssystem für alle Kinder und Jugendliche in Deutschland einzuführen und die von der Regierung anvisierte Bildungsoffensive zu verwirklichen. Der DCV spricht sich für die Einrichtung eines kooperativen Gremium bzw. Austauschforum aus, dem neben Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen auch Bildungswissenschaftler(-innen), Schüler(-innen)- und Elternvertretungen, öffentliche und private Schulträger, Wohlfahrtsverbände und Migrant(-inn)enorganisationen vertreten sind, die beraten und bei der inhaltlichen und strukturellen Ausgestaltung des Bildungssystems mitwirken. (…)Das Kooperationsverbot, das dem Bund ausdrücklich verbietet, die Kommunen im Bildungsbereich finanziell zu unterstützen, sollte aufgehoben und im Rahmen föderaler Strukturen müssen handlungswirksame Kooperationsformen etabliert werden. Es geht nicht darum, die Bildungshoheit der Länder zu beschneiden, sondern darum, dass Bund, Länder und Gemeinden ihre Kräfte bündeln und eine abgestimmte und sinnvolle Finanzierung des Bildungssystems sichern können damit Bildung als eine gesamtstaatliche Aufgabe behandelt werden kann. Hierzu ist eine Verfassungsänderung notwendig.

    Eine „gute Schule“ in einem leistungsfähigen und sozial gerechten und inklusiven Schulsystem muss folgende Aspekte umfassen:

    – Ein zweigliedriges Schulsystem mit längeren Zeiten des gemeinsamen Lernens: Hierfür ist die Einführung eines Zwei-Säulen-Systems mit einem Gymnasium und einer Schule, an der alle Abschlüsse bis zum Abitur möglich sind, notwendig. Durch eine „gemeinsame Schule“ wird der Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe, der in vielen Studien als einer der kritischsten Punkte identifiziert wird, an dem soziale Ungleichheit entsteht, gemieden und die frühe Selektion abgemildert.

    – Eine auf die individuelle Förderung ausgerichtete Pädagogik: Hierfür ist die Rhythmisierung des Unterrichtsablaufs notwendig, die Einführung schülerorientierter bedürfnisgerechter Lernkonzepte, die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lernausgangslagen und Lebenssituationen der Schüler(-innen). Außerdem sind eine kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung sowie die Einführung von individuellen Lernzeiten und das Lernen in Lerngruppen sicherzustellen. (…) Alle Fachkräfte müssen über interkulturelle Kompetenzen verfügen. Die entsprechende Räumlichkeiten und Raumausstattung müssen zur Verfügung gestellt werden.

    – Unterricht in heterogenen Lerngruppen durch ein multiprofessionelles Team: Bei der Förderung aller Kinder muss die einzelne Schule ein Konzept für die Kooperation verschiedener pädagogischer Professionen wie Lehrer(-innen), Erzieher(-innen), Psycholog(-innen), Sozialarbeiter(-innen), Logopäd(-inn)en, Sonderpädagog(-inn)en entwickeln und im Unterricht umsetzen. Das gesamte Team ist für ein förderliches Lernumfeld verantwortlich. Dazu gehört die Planung, Durchführung und Auswertung der einzelnen Phasen von Unterricht sowohl für die ganze Klasse als auch für unterschiedliche Lerngruppen und für einzeln Lernende. Die Gestaltung des Unterrichts soll die Eigenaktivität und Selbstbestimmung der Lernenden unterstützen und deren individuelle Förderung und Partizipation ermöglichen. (…)

    – Ganztägige Bildung und Betreuung: Alle Schulen sollen das Angebot einer Ganztagsbeschulung vorhalten, um den Unterricht rhythmisieren und Kinder und Jugendliche individuell besser fördern zu können. Erweiterte Schulzeiten ermöglichen die Anwendung unterschiedlicher Lernformen wie z. B. Lernzeiten mit individuellen Lernplänen, Fachunterricht oder Arbeitsgruppen mit offenen Angeboten. Durch den Einsatz multiprofessioneller Kooperationspartner wird eine Erweiterung des Angebotsspektrums erreicht und eine qualifizierte ganzheitliche Betreuung und Förderung auch im sportlichen, musischen und kulturellen Bereich, sichergestellt. (…)

    – Sprachbildung und Sprachförderung müssen als Gesamtkonzept im gesamten Lernprozess eingebettet werden. Notwendig ist ein ganzheitliches, integriertes und aufeinander aufbauendes Gesamtkonzept sprachlicher und interkultureller Bildung. Ein solches Konzept muss die Stärken mehrsprachig aufwachsender Kinder und Jugendlicher nutzen und fördern und darf die Sprachdefizite auch deutscher Kinder nicht vernachlässigen. Sprachförderung bzw. Sprachbildung muss als Querschnittsmaßnahme des gesamten Kollegiums einer pädagogischen Einrichtung betrachtet werden. Sie darf nicht beschränkt bleiben auf additive Sprachförderprogramme, die von externen Kräften durchgeführt werden. (…)

    – Einbindung der Schule in den Sozialraum. Die Schule muss als Lern- und Lebensraum ausgestaltet werden und sie muss mit den außerschulischen Unterstützungssystemen und Einrichtungen im Wohnumfeld der Kinder und Jugendlichen kooperieren. Gleichzeitig müssen die verschiedenen Akteure im Sozialraum, wie z. B. Jugendhilfeträger, Kindertageseinrichtungen, Volkshochschulen, Gesundheitsämter, Ausbildungsbetriebe, Gewerbe- und Handwerksbetriebe, etc. für die Schule Verantwortung übernehmen.

     

  • Selbstverpflichtung: Der Beitrag der verbandlichen Caritas

    Der DCV wird sich in seiner anwaltschaftlichen Funktion für benachteiligte Kinder und Jugendliche für eine inklusive Schulreform, die mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengerechtigkeit garantiert, einsetzen. Hierfür wird der DCV sein bildungspolitisches Engagement und seine bildungspolitische Lobbyarbeit sowohl auf Bund- als auch auf Länderebene strukturell verankern und verstärken.

    – Die Caritas arbeitet mit vielen Schulen zusammen. Viele Ortscaritasverbände kooperieren mit Ganztagsschulen, bieten Schulsozialarbeit, schulpädagogische Unterstützung und Unterstützung im Bereich sozialem Lernen an, sind in der Schulbetreuung, in der Vermittlung und Begleitung von Sozialpraktika tätig und sie sind, wo es bereits kommunale Bildungslandschaften gibt, als Bildungsakteure in diese eingebunden. Die verbandliche Caritas wird ihr Engagement in diesen Handlungsfeldern sowohl qualitativ als auch quantitativ verstärken und ausbauen.

    – Der DCV wird sich dafür engagieren, dass Schulen in Trägerschaft der Katholischen Kirche ihren Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und für ein inklusives Bildungssystem verstärken.

Übergang Schule-Beruf

  • Situation

    Ein guter Ausbildungsabschluss ist heute mehr denn je die Voraussetzung für die Teilhabe am Erwerbsleben, für gesellschaftliche Teilhabe und darüber hinaus zur Prävention von Armut. Bildungserfolge sind gerade auch an einem gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf zu messen. Vor allem junge Menschen mit fehlenden schulischen Qualifikationen haben jedoch schlechte Chancen auf einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Trotz der Vielzahl bestehender Förderangebote haben fast 1,5 Millionen junge Menschen im Alter von 20 bis 29 Jahren in Deutschland keine abgeschlossene Berufsausbildung. (…) Gleichzeitig sind für Jugendliche die Anforderungen an eine belastbare Berufswahlentscheidung, an das Bestehen einer Ausbildung und an die Bewältigung ihrer Lebensaufgaben in einer pluralen Welt gestiegen. Neben schulischen und beruflichen Kompetenzen brauchen Jugendliche Alltagskompetenzen wie Selbstorganisation und Bewältigungsstrategien zur Gestaltung von Übergängen. Jugendlichen hierfür systematisch Kompetenzen zu vermitteln, ist eine zentrale Bildungsaufgabe.

    Grundlage für eine erfolgreiche Berufsausbildung sind eine fundierte Berufsorientierung und Berufswahl. Vor allem an Haupt- und Förderschulen gibt es seit einigen Jahren eine Vielzahl von Angeboten der Berufsorientierung, (…) die sich überschneiden und oft zu wenig koordiniert sind. Schüler(-innen) haben sehr unterschiedliche Unterstützungsbedarfe. Ihnen selbst sind die Zuständigkeiten und Abläufe jedoch häufig nicht klar. Eltern sind bei den Angeboten kaum einbezogen. (…)

  • Bewertung

    Der DCV folgt der Bundesregierung in ihrer Auffassung, dass akuter Handlungsbedarf besteht, um junge Erwachsene umgehend in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren. Ziel aller gesellschaftlichen Bemühungen muss es daher sein, dass jede und jeder Jugendliche eine bestmögliche Ausbildung absolviert. (…)Die Vielzahl der Einzelprogramme am Übergang Schule–Beruf spiegeln die Bemühungen der Politik, benachteiligte junge Menschen zu fördern. Sie müssen aber zu einer Gesamtstrategie zusammen geführt werden, damit sie ihre Wirkung entfalten können. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 43 Förderprogramme mit dem Schwerpunkt Jugend/Beruf. In der Praxis werden diese Programme kaum abgestimmt und stehen teilweise in Konkurrenz zueinander.

    Fehlende, sich direkt anschließende Bildungsangebote nach dem Abschluss oder Abbruch einer Maßnahme führen gerade bei benachteiligten Jugendlichen zu Resignation und Demotivation. Bei denjenigen, die nicht den Übergang in die Ausbildung schaffen, ist es oft dem Zufall überlassen, welches Angebot sie erhalten. Zu dieser Situation trägt insbesondere bei, dass in Deutschland kein durchgängiges, transparentes Fördersystem existiert, das jedem jungen Menschen die für ihn notwendige Unterstützung und Förderung beim Übergang von der Schule in den Beruf bietet. Dazu tragen strukturelle Hindernisse bei, die eine sinnvolle Kombination von Förderinstrumenten – auch im Sinne aufeinander aufbauender Förderketten – und von gesetzlichen Leistungen nach dem SGB II, III und VIII erschweren. (…)

  • Empfehlungen

    Für die schrittweise Heranführung von Jugendlichen an Ausbildung und Beruf empfiehlt sich ein gestuftes Vorgehen mit flexiblen Förderbausteinen und auf den Einzelfall abgestimmten Förderketten. Jugendliche mit multiplen Problemlagen brauchen eine niedrigschwellige Förderung, in deren Rahmen Angebote zur Förderung von Lern- und Leistungskompetenzen mit Maßnahmen zur Überwindung persönlicher und sozialer Problemlagen kombiniert werden können.Berufsorientierung an Schulen erfordert ein stimmiges Gesamtkonzept mit klaren Aufgaben- und Verantwortungsbereichen sowie verlässliche Angebotsstrukturen. Eine fundierte Berufsorientierung umfasst Informationsangebote zur Erkundung von Berufsbildern und Informationsquellen, Handlungs- und Erfahrungsräume wie z. B. betriebliche Erkundungen und Praktika, die Reflexion der einzelnen Schritte im Berufswahlprozess sowie ein längerfristiges personales Angebot zur Begleitung des Berufswahlprozesses von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. (…)

    Grundlage jeder Förderung ist ein individueller Förderplan für jede/n Jugendliche/n, der dem Ziel einer lückenlosen Förderung folgt. Aber auch bei Abbrüchen und Rückschritten brauchen Jugendliche eine 2., 3. und 4. Chance. Um den individuellen Unterstützungsbedarfen der Jugendlichen gerecht zu werden, müssen Jugendliche flexibel auf die Förderbausteine zugreifen können, die sie tatsächlich benötigen.

    Alle Förderangebote auf dem Weg in Ausbildung sind mit einer Garantie für berufliche Anschlüsse zu verknüpfen. Nur so können sie dem Anspruch an eine kohärente Förderstrategie gerecht werden. Dazu gehört nach Auffassung des DCV auch, dass die Instrumente zur beruflichen Integrationsförderung Jugendlicher aus dem SGB II, SGB III, und SGB VIII endlich sinnvoll miteinander kombiniert werden.

    Um junge Menschen, die nur mit intensiver Unterstützung eine Ausbildung absolvieren können, in eine betriebliche Ausbildung zu integrieren, sollte ergänzend zu den vorhandenen Maßnahmen die bundesweite Förderung trialer Ausbildungskonzepte in Kooperation von Betrieben, Berufsschulen und Jugendberufshilfe gefördert werden. Der Betrieb übernimmt dabei den praktischen Teil der Ausbildung, die Berufsschule den theoretischen Ausbildungsteil und die Jugendberufshilfe das Ausbildungsmanagement sowie die kontinuierliche Begleitung und Unterstützung der benachteiligten jungen Menschen. Dabei zeigt sich, dass mit diesem Ansatz auch benachteiligte Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss erfolgreich in das duale Ausbildungssystem integriert werden können. Solche Förderansätze werden im Zuge des demografischen Wandels und dem Problem des Fachkräftemangels an Bedeutung gewinnen.

    Zum Aufbau eines kohärenten Fördersystems ist die regionale Zusammenführung aller Akteure, Konzepte und Projekte unabdingbar. Der DCV fordert die Einrichtung von Koordinierungsstrukturen mit dem Ziel, alle jugendspezifischen Bildungs- und Qualifizierungsangebote im Interesse einer nachhaltigen Integration junger Menschen aufeinander abzustimmen und miteinander zu vernetzen.

    Ein durchlässiges Bildungssystem leistet einen Beitrag zu Chancengerechtigkeit. Der Deutsche Qualifikationsrahmen muss sicherstellen, dass die im Laufe des lebensbegleitenden Lernens erworbenen Kompetenzen anerkannt werden. So müssen Jugendlichen Teilqualifikationen bescheinigt werden und ihnen daran anknüpfend der Besuch weiterführender Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden.

  • Selbstverpflichtung: Der Beitrag der verbandlichen Caritas

    – Der DCV setzt sich für eine individuelle, ganzheitliche und ressourcenorientierte Förderung Jugendlicher in den bildungsbezogenen Angeboten der Dienste und Einrichtungen der Caritas ein. Er tritt für eine entsprechende Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen und Förderprogramme ein. (…)- Zur Erprobung trialer Ausbildungsmodelle initiiert der Fachverband IN VIA Deutschland ab 2012 ein Projekt zur Kooperation von Einrichtungen der Jugendberufshilfe mit Unternehmen an voraussichtlich drei Standorten. Ziel dabei ist es, mehr Jugendliche mit hohem Förderbedarf als bisher zu einem Ausbildungsabschluss im dualen System zu verhelfen. Die Ergebnisse werden dokumentiert und der Fachwelt zur Verfügung gestellt.

    – Um die Berufsorientierung an Schulen wirksam zu gestalten, hat der Fachverband IN VIA Qualitätsleitlinien und Umsetzungsempfehlungen für die Fachkräfte an Schulen erarbeitet. Diese Arbeitshilfen stehen allen Caritaseinrichtungen zur Verfügung und deren Umsetzung wird gefördert.“

Quelle: DCV

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