Bildungsabschlüsse von Hartz IV-Bezieher/-innen

Über welche Bildungsabschlüsse und beruflichen Qualifikationen verfügen Bezieher/-innen von Hartz IV? Das wollte die Bundestagsfraktion der AfD wissen. Die Bundesregierung schickt ihrer Antwort vorweg: Bei der Interpretation der statistischen Ergebnisse sei zu beachten, dass nicht jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch arbeitslos ist. Rund 60 Prozent stünden der Arbeitsvermittlung aufgrund von Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Erwerbstätigkeit, Maßnahmenteilnahme, Schulbesuch oder einer Krankheit nicht zur Verfügung und gelten daher nicht als arbeitslos.

Angaben zum Schulabschluss und zur beruflichen Qualifikation

Angaben zum Schulabschluss liegen in der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) vor, die arbeitsuchend gemeldet sind. Nach den letzten verfügbaren Daten für Dezember 2017 hatten von den insgesamt 2.941.000 arbeitsuchend gemeldeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Angaben zum Schulabschluss insgesamt 674.000  keinen Hauptschulabschluss, insgesamt 991.000 einen Hauptschulabschluss, insgesamt 546.000 die mittlere Reife, insgesamt 119.000 die Fachhochschulreife und insgesamt 285.000 die Hochschulreife. Von diesen ELB verfügten 1.862.000 über keinen Berufsabschluss, insgesamt 922.000  einen betrieblichen bzw. schulischen Berufsabschluss und insgesamt 136.000 einen akademischen Berufsabschluss.

Im Dezember 2017 gab es in der Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt 5.933.000 Regelleistungsberechtigte, von denen 4.247.000 oder 71,6 Prozent erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) waren.

Berufliche Weiterbildung

Im Jahr 2017 befanden sich durchschnittlich 1,4 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme. Von den insgesamt 143.000 Absolventen einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, die von Mai 2016 bis April 2017 ihre Maßnahmen beendeten, waren 58.000 sechs Monate nach dem Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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