Beschwerdeverfahren für junge Menschen in Jugendhilfe und Schule

Die Landeskooperationsstelle Schule – Jugendhilfe veröffentlicht regelmäßig „Fachbeiträge zur Kooperation“. Darin werden Themen an der Schnittstelle Schule-Jugendhilfe aufgegriffen und so der Praxis-Theorie-Praxis Transfer erhöht. Im neuesten Fachbeitrag geht es um Beschwerdemöglichkeiten und entsprechende Verfahren. Wenn Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe oder Lehrkräfte hören, dass den von ihnen betreuten oder unterrichteten Kindern und Jugendlichen das Recht zukommt, sich bei Unzufriedenheiten über ein leicht zugängliches formelles Verfahren zu beschweren, dann reagieren viele von ihnen zunächst mit Ablehnung. Zugleich ist vielen Fach- und Lehrkräften in Schule und Jugendhilfe häufig nicht klar, worin der Nutzen eines geregelten Beschwerdeverfahrens bestehen soll: Einrichtungs- oder Schulleitungen gehen häufig davon aus, dass es ausreicht zu vermitteln, dass sich jeder beschweren könne, der dies wolle, dass ‚ihre Tür immer offen stehe‘. Warum also noch mehr Formalitäten und Umwege einführen, die die Kommunikation im Zweifel nur erschweren? Dabei können Beschwerdeverfahren als Ausgleich des Machtgefälles in pädagogischen Kontexten dienen. Sie sind eine konsequente Form der Beteiligung der Jugendlichen. Der Fachbeitrag zeigt auf, welche Gründe dafür sprechen, ein Beschwerdeverfahren einzuführen und worauf es dabei zu achten gilt. Der Artikel ist auf der Internetseite der Landeskooperationsstelle Schule – Jugendhilfe frei herunterladbar.

Quelle: kobra.net GmbH / Landeskooperationsstelle Schule – Jugendhilfe Brandenburg

 

 

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