Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit hat beschlossen, die Förderung für Baumaßnahmen an Jugendwohnheimen zu verbessern. Mit Wirkung ab 1. Januar 2019 befristet bis 31. Dezember 2021 wird diese wieder aufgenommen. Die Ausgestaltung der Förderrichtlinien wird unverändert zur bisherigen Zuschussförderung, die bis Ende 2015 gültig war, übernommen. Damit wird eine Förderung der Gesamtkosten von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten in Höhe von 35% bis maximal 40% ermöglicht. Die Möglichkeit der Zinszuschussförderung wird gleichzeitig beibehalten. Die Bundesagentur für Arbeit stellt für beide Fördermöglichkeiten insgesamt einen jährlichen Beitrag von maximal 25 Millionen Euro zur Verfügung.Aufgrund des erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs in den Jugendwohnheimen ist die Wiederaufnahme der bauinvestiven Förderung unerlässlich. Nicht jeder Auszubildende hat die Möglichkeit, eine Ausbildungsstätte in Wohnnähe zu finden. Das Wohnen in Privatzimmern ist für Auszubildende häufig unbezahlbar. Daher ist das Wohnen in einem Jugendwohnheim für viele Auszubildende eine wichtige Grundlage, um eine Ausbildung aufnehmen zu können.
Mit der Wiederaufnahme der bauinvestiven Zuschussförderung erhalten die Träger des Jugendwohnens eine finanzielle Unterstützung. Erforderliche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten können so in Angriff genommen werden; mit dem Ziel, die Wohnplätze für Auszubildende langfristig zu erhalten.
Rückfragen zur bauinvenstiven Zuschussförderung können Träger direkt an die Bundesagentur für Arbeit Zentrale.AM4@arbeitsagentur.de richten.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration; Deutscher Städtetag