Soll-Ist-Vergleich Hartz IV „Verwaltungskosten“ und „Leistungen zur Eingliederung“

In den elf Haushaltsjahren von 2006 bis 2016 wurden vom Bund insgesamt über 3,5 Milliarden Euro mehr für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung
der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ausgegeben als im Bundeshaushalt für diesen Zweck
veranschlagt. Im selben Zeitraum (2006 bis 2016) wurden vom Bund für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ insgesamt über 10,0 Milliarden Euro weniger ausgegeben als im Bundeshaushalt für diesen Zweck veranschlagt. Diese Zahlen hat das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) ermittelt. Es gibt auch schon Auswertungen für 2017 und Schätzungen für 2018.

Haushaltshaltsjahre 2017 bis 2018

Die Ausgaben des Bundes für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ sind in den Jahren 2012 bis 2016 jährlich um durchschnittlich 230 Millionen Euro gestiegen. Wenn sich der Anstieg der „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wie in den Jahren 2012 bis 2016 in 2017 fortgesetzt hat und in 2018 fortsetzt, würde sich der Soll-Ist-Vergleich der Ausgaben für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wie
folgt darstellen:
Im Haushaltsjahr 2017 könnten vom Bund über 900 Millionen Euro mehr für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ausgegeben worden sein als die im Bundeshaushalt für diesen Zweck veranschlagten 4,436 Milliarden Euro.

Im Haushaltsjahr 2018, für das bisher noch kein vom neu gewählten Bundestag verabschiedeter Bundeshaushalt vorliegt, sondern lediglich ein erster am 28. Juni 2017 vom Bundeskabinett (CDU/CSU und SPD) verabschiedeter Entwurf, sind für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ insgesamt 4,555 Milliarden Euro veranschlagt. Dies sind 576 Millionen Euro weniger als vom Bund im Haushaltsjahr 2016 für diesen Zweck ausgegeben wurde. Wenn die Ausgaben für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung
für Arbeitsuchende“ in 2017 und 2018 so gestiegen sind (2017) bzw. so steigen (2018) wie in den Jahren 2012 bis 2016 (um durchschnittlich 230 Millionen Euro pro Jahr), dann werden die Ausgaben des Bundes für diesen Zweck im Haushaltsjahr 2018 auf nahezu 5,6 Milliarden Euro steigen. Dies wären über eine Milliarde Euro mehr als die im (ersten) Entwurf des Bundeshaushalts 2018 für diesen Zweck veranschlagten 4,555 Milliarden Euro.
Die Deckung dieser Mehrausgaben für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Höhe von über einer Milliarde Euro im Haushaltsjahr 2018 würde zu einem weit überwiegenden Teil zu Lasten der im Bundeshaushalt 2018 veranschlagten Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ erfolgen.

Details lesen Sie in der Auswertung hartz-verwaltungskosten-eingliederungsleistungen-soll-ist-2005-2018

Mehr Informationen zu Zahlen des Arbeitsmarktes lesen Sie auf www.biaj.de

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe

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