Reaktion der BA auf das BVG-Urteil: Das kooperative Jobcenter
Eckpunktepapier des BMAS und der BA als Reaktion auf das BVG-Urteil: Das Bundesverfassungsgericht hat die Trägerschaft der Kommunen für die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die sozialintegrativen Leistungen bestätigt. Damit gibt es nach wie vor in der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Arbeitsagenturen und die Kommunen als Träger. Allerdings hat das BVerfG die gesetzlich geregelte Zusammenarbeit in den bisherigen ARGEn für mit der Verfassung nicht vereinbar erklärt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat jeder Träger seine Aufgaben in der Grundsicherung eigenverantwortlich wahrzunehmen. Gleichwohl ist im Interesse der Hilfebedürftigen auch künftig eine Zusammenarbeit sinnvoll und notwendig. Hierzu schlagen BMAS und BA ein „kooperatives Jobcenter“ vor, in dem Kunden weiterhin gute und verzahnte Dienstleistungen unter einem Dach von den beiden Leistungsträgern Kommune und Agentur erhalten. Im kooperativen Jobcenter wird für den Kunden die partnerschaftliche Zusammenarbeit in den ARGEn zwischen Kommunen und Agenturen gemeinsam weiterentwickelt. Für die Kunden heißt das, dass möglichst einheitliche Anlaufstellen, eine gemeinsame Antragsannahme, abgestimmte Bescheiderteilung und Auszahlung und soweit erforderlich abgestimmte Eingliederungsvereinbarungen gewährleistet sind. Kunden erhalten mit dem kooperativen Jobcenter ihre Dienstleistung weiterhin wohnortnah und an denselben Standorten wie bisher. Ein Kooperationsausschuss, in dem beide Partner vertreten sind, übernimmt die Rolle der bisherigen Trägerversammlung. Im Kooperationsausschuss wird insbesondere das lokale Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm festgelegt. Das kooperative Jobcenter verfügt über dezentrale Entscheidungsspielräume bei der lokalen Arbeitsmarktpolitik, der Gestaltung der Geschäftsprozesse, der Kommunikation und Abstimmung mit den Akteuren des lokalen Arbeitsmarktes und der Auswahl des Personals. Die Erfahrung und Fachkenntnis der kommunalen Beschäftigten sind für die kooperativen Jobcenter unverzichtbar. Die Agentur bietet daher die dauerhafte Übernahme der kommunalen Angestellten und Beamten an, soweit diese es wünschen. Die BA beteiligt bei der Entwicklung des kooperativen Jobcenters die kommunalen Partner, um möglichst viel Sachverstand und Erfahrungswissen zu integrieren und auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen.