Anhörung im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Der Gesetzentwurf sieht einen Ausbildungsbonus in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro für jede zusätzliche Lehrstelle vor, wenn die eingestellten Jugendlichen die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen haben, sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und keinen, einen niedrigen oder einen schlechten mittleren Schulabschluss besitzen oder lernbehindert sind. Bei behinderten Jugendlichen erhöht sich die Förderung laut Entwurf um 30 Prozent. Die Arbeitgeber sollen dem Entwurf entsprechend verpflichtet werden, die Zusätzlichkeit des Ausbildungsverhältnisses zu beweisen. Die finanzielle Unterstützung ist bis Ende 2010 befristet. Es sei mit Mehrausgaben in Höhe von 450 Millionen Euro im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu rechnen, heißt es in dem Entwurf. Arbeitgeber und Gewerkschaften sehen dringenden Korrekturbedarf zum geplanten Ausbildungsbonus. Vertreter vom Deutschen Gewerkschaftsbund (BDA) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihren Vorstoß mit den ihrer Auffassung nach drohenden Mitnahmeeffekten. ‚Die Zielgruppe ist viel zu weit gefasst‘, kritisierte BDA-Ausbildungsexpertin Tanja Nackmayr. Es würden ‚praktisch alle Altbewerber erfasst‘. Nackmayr sprach sich wie auch DGB-Referent Hans-Detlev Küller dafür aus, mit dem Ausbildungsbonus nur ‚wirkliche Problemfälle‘ zu fördern. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit,ebenfalls als Sachverständiger geladen, unterstützt das Vorhaben, mit einem Ausbildungsbonus zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendlichen zu erschließen. Aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit ist es unbedingt notwendig, den Ausbildungsbonus durch Angebote einer sozialpädagogischen Begleitung für die jungen Menschen und eine Unterstützung der Betriebe beim Ausbildungsmanagement zu flankieren. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert außerdem, den neuen Ausbildungsbonus auch im SGB II zu verankern. Der Kooperationsverbund nahm die Einführung der Berufseinstiegsbegleitung als eine neue und zusätzliche Förderleistung am Übergang von der Schule in den Beruf erneut zum Anlass, sich für ein abgestimmtes lokales Übergangsmanagement auszusprechen.