Autor: Silke Starke-Uekermann

Junge Erwachsene im Hilfebezug „verhaftet“

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung legt erschreckende Erkenntnisse vor: Nur jeder Dritte unter 30 schafft den Ausstieg aus Hartz IV. Etwa 40 Prozent der 18-29-Jährigen waren von 2005 bis Ende 2006 durchgängig im Leistungsbezug. Häufigster Grund für die Bedürftigkeit ist Langzeitarbeitslosigkeit. Davon sind vor allem gering Qualifizierte und jungen Menschen ohne Erwerbserfahrung betroffen. Sie laufen Gefahr, keinen dauerhaften Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden. Sie sind darauf angewiesen, Betreuungs- und Qualifizierungsangebote der Grundsicherung in Anspruch zu nehmen. Vor allem junge Erwerbstätige mit Familie und Alleinerziehende beziehen überdurchschnittlich lange Arbeitslosengeld II, da hier ein Eintritt in eine möglichst dauerhafte und Existenz sichernde Beschäftigung nicht gelingt.

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Bestandsaufnahme und Entscheidungsperspektiven – Ergebnisse der Einrichtungsbefragung

Das Forschungsprojekt Jugendwohnen legt weitere Ergebnisse der Einrichtungsbefragung vor: Jugendwohnen ist eine zentrale Säule im System der schulischen und beruflichen Integration junger Menschen, wobei die bundesweite Verteilung von Einrichtungen und Plätzen des Jugendwohnens deutliche Disparitäten zwischen einzelnen Bundesländern aufweist. Über die Hälfte von insgesamt 558 Einrichtungen befinden sich alleine in Bayern, NRW, Baden-Württemberg und Sachsen. Setzt man die Platzzahlen ins Verhältnis zu Bevölkgerungszahlen, offenen Lehrstellen und unversorgten BewerberInnen, so zeigen sich auch diesbezüglich Disparitäten zwischen den Bundesländern. Insgesamt sind die neuen Bundesländer im Vergleich zu den alten besser mit Plätzen im Jugendwohnen ausgestattet. Die neuen Länder verfügen über nur 22,9% der Bevölkerung zwischen 15 und 25 Jahren, aber 41,1% aller bundesweiten Plätzen im Jugendwohnen. Neben Aussagen über Anzahl und Verteilung von Einrichtung sowie Belegzahlen, offenbart die Erhebung, dass für viele Einrichtungen bislang klar definierte, nachvollziehbare und verbindliche Qualitätsstandards fehlen.

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Wie lassen sich erzielte Fortschritte in der Bekämpfung von Diskirimierung messen?

Europäische Kommission hat Studie zur Messung von Fortschritten in der Bekämpfung von Diskriminierung veröffentlicht: Es gibt derzeit keine gemeinsamen europaweiten Regeln zur Messung von Fortschritten im Kampf gegen Diskriminierung. Offizielle Richtlinien sehen weder genaue Berichterstattung noch die Erarbeitung von Indikatoren zur Darstellung der Fakten vor. Der Kampf gegen Diskriminierung in den einzelnen Mitgliedsstaaten spiegelt eine ungleiche Umsetzung der europäischen Richtlinien in den einzelnen Rechtssystemen wider. Die einzelnen Staaten definieren zudem unterschiedliche Gruppen, die Diskriminierung ausgesetzt sind bzw. von Diskriminierung betroffen sind. Da, wo Daten der Länder zu Forschritten im Kampf gegen Diskriminierung vorliegen, stammen diese aus unterschiedlichen Quellen. Die Art der Datenerfassung, die Definition der Bezugskategorien für Diskriminierungsgründe, die Häufigkeit der Erfassung und die Aktualisierung der Informationen sind nicht vereinheitlicht. Die Vergleichbarkeit der faktischen Daten aus den Mitliedsstaaten ist dadurch sehr eingeschränkt. Wie kann dennoch ein europäischer Überblick gelingen? Die Studie schlägt u.a. die Einrichtung von nationalen Beobachtungsstellen vor oder die Anwendung einheitlicher Indikatoren und Messverfahren.

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