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Expertise zum Lohnabstand
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 reißt die Diskussion um den sogenannten Lohnabstand nicht ab. Angeblich sei für Bezieher staatlicher Sozialleistungen kaum noch ein finanzieller Anreiz zur Aufnahme von Beschäftigung gegeben.
Der Paritätsiche Gesamtverband entkräftet mit einer Exertise zum Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Hartz IV-Leistungen die Behauptung, meist ungeprüfte Thesen und verdeutlicht, dass die aktuelle Auseinandersetzung auf falschen Grundlagen geführt wird.