Autor: Silke Starke-Uekermann

Teilzeitausbildung: Wer nimmt sie in Anspruch?

Bereits 2005 wurde die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung im Berufsausbildungsgesetz verankert. Jugendlichen mit familiärer Verantwortung sollte damit die Möglichkeit gegeben werden, gleichzeitig eine Ausbildung im dualen System zu absolvieren. Wie wird diese Möglichkeit in Anspruch genommen? Worin liegen die Potentiale für Teilzeitausbildung? Welche strukturalen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) will diese Fragen beantworten. Auf den ersten Blick scheint es ein geeignetes Instrument. Die Lage der jungen Eltern insgesamt hat sich verschlechtert. Der Anteil junger Eltern mit einem Schulabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist gesunken. Der Bezug staatlicher Leistungen hingegen gestiegen.

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Ist das Deusche Bildungssystem in den letzten Jahren gerechter geworden?

Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft ist das Bildungssystem gerechter geworden. Im Jahr 2009 hatten von den 15-jährigen Migranten, die zu Hause kein Deutsch sprechen, 71 Prozent länger als ein Jahr einen Kindergarten besucht. Sechs Jahre zuvor lag der Anteil erst bei 59 Prozent. Laut Studie schlägt sich diese Entwicklung in besseren schulischen Leistungen nieder. Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) schnitten 15-jährige Migranten, die im Elternhaus nicht mit der deutschen Sprache aufgewachsen sind, beim PISA-Test 2009 nur noch um 21 Punkte schlechter ab, als ihre deutschstämmigen Mitschüler/-innen. Im Jahr 2003 waren es noch 52 Punkte schlechter. Das in Deutschland bewährte System der Berufsbildung biete vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten. Von den 25- bis 64-Jährigen mit abgeschlossener Berufsausbildung, also mittlerer Qualifikation, lebten Anfang der 90er Jahre 62 Prozent in einem Haushalt mit mittlerem Einkommen, 2009 waren es 67 Prozent. Die Studie sieht somit einen klaren Zusammenhang zwischen Büffeln und Barem. Die Politik wird zu weiteren Schritten angemahnt, das Bildungssystem gerechter zu gestalten.

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Übergang Schule-Beruf: benachteiligungssensibel – chancengerecht – inklusiv

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge legt Empfehlungen zur Gestaltung des kommunalen Übergangsmanagements vor: Als Ausgangspunkt kommunalen Handels am Übergang wird die öffentliche Verantwortung für die Förderung aller jungen Menschen zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Personen verstanden. Der Deutsche Verein spricht sich für die grundsätzliche Neugestaltung des Übergangsgeschehens aus. Dabei will er den Grundgedanken des Inklusionskonzepts, wie er in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert ist, in den Mittelpunkt stellen.

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Hat Deutschland sich auf dem Weg zur Bildungsrepublik verlaufen?

Bund und Länder vereinbarten im Oktober 2008 auf dem Bildungsgipfel in Dresden konkrete Ziele zur Verbesserung der Bildungssituation in Deutschland. Wir sollten die Bildungsrepublik werden und unser Bildungswesen Vorzeige-Status erhalten erhalten. Fast drei Jahre nach dem Dresdner Bildungsgipfel ziehen DGB, ver.di und GEW eine ernüchternde Bilanz. Der Essener Bildungsforscher Prof. Klaus Klemm hat im Auftrag des DGB eine Expertise erarbeitet. Klemm zieht die Schlussfolgerungen, dass Deutschland von den ausgerufenen Zielen noch weit entfernt sei. Stellvertrendende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock ist der Auffassung: „Die Länder alleine sind mit der Finanzierung eines zukunftsfähigen Bildungswesens schlicht überfordert. Dieser Trend wird sich durch die Schuldenbremse noch verschärfen.“ Damit die Erreichung der Bildungsziele Wirklichkeit werden kann, fordert Sehrbrock die Aufhebung des Kooperationsverbots für Bund und Länder.

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