Teilzeitausbildung: Wer nimmt sie in Anspruch?
Bereits 2005 wurde die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung im Berufsausbildungsgesetz verankert. Jugendlichen mit familiärer Verantwortung sollte damit die Möglichkeit gegeben werden, gleichzeitig eine Ausbildung im dualen System zu absolvieren. Wie wird diese Möglichkeit in Anspruch genommen? Worin liegen die Potentiale für Teilzeitausbildung? Welche strukturalen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) will diese Fragen beantworten. Auf den ersten Blick scheint es ein geeignetes Instrument. Die Lage der jungen Eltern insgesamt hat sich verschlechtert. Der Anteil junger Eltern mit einem Schulabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist gesunken. Der Bezug staatlicher Leistungen hingegen gestiegen.