Verankerung des Kindewohlvorrangs im Grundgesetz
Der Deutsche Caritasverband (DCV) legt Positionierung zur Verankerung des Kindeswohlvorrangs in der Verfassung vor: Der DCV engagiert sich in einem bundesweiten Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Aufgrund des grundsätzlichen Paradigmenwechsels vom Kind als Objekt der Fürsorge zum Kind als eigenständigem Rechtssubjekt hat der DCV einen Vorschlag zur Verankerung des Kindeswohl im Grundgesetz erarbeitet. Angeregt wird, in Artikel 2 Grundgesetz einen neuen Absatz 3 mit folgendem Wortlaut aufzunehmen: „Jedes Kind hat Anspruch auf Schutz, Fürsorge und Förderung. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“


