Autor: Silke Starke-Uekermann

Gewährung von Asyl und Integration in Deutschland – Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes

Die Bundesregierung reagiert auf die derzeit sehr hohe Zahl an Asylsuchenden mit zwei legislativen Vorhaben. Sie haben zum Ziel, die Asylverfahren zu beschleunigen, die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer zu vereinfachen, Fehlanreize zu beseitigen und Unterbringung zu gewährleisten. Außerdem soll die Integration insbesondere der Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive verbessert werden. Der Deutsche Caritasverband (DCV) nimmt zu den beiden Vorhaben Stellung und teilt viele Ziele des Gesetzesvorhabens. Soweit es darum geht, die Asylverfahren zu beschleunigen, seien allerdings vorrangig andere Maßnahmen notwendig als Gesetzesänderungen. Die aktuellen Regelungen lassen bereits schnelle Verfahren zu. Die Gründe für den Verfahrensstau liegen vorrangig an einer zu geringen Zahl von Entscheiderinnen und Entscheidern beim BAMF im Verhältnis zu den gestiegenen Fallzahlen. Soweit es um die Beseitigung von Fehlanreizen geht, fordert der DCV die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährten Leistungen beizubehalten. Begrüßenswert findet der Deutsche Caritasverband, dass Asylsuchende Zugang zu integrationsfördernden Leistungen erhalten sollen.

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Vollzug des SGB II: Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Sozialdaten

Um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten, ist ein bürokratisch aufwendiges Antragsverfahren erforderlich. Für Leistungsbezieher und -bezieherinnen ein Dorn im Auge. Die Jobcenter und Optionskommunen sammlen und speichern Daten in erheblichem Maße. Doch hat das immer seine Richtigkeit? Zum Teil werden von den Behörden Unterlagen eingefordert, die unter datenschutzrechtlichen Erwägungen für eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung nicht erforderlich sind. Klarheit schaffen will das bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. In einem Rundbrief klärt es bayerische Optionskommunen darüber auf, welche Daten erhoben werden dürfen und welche Daten die Behörde nichts angehen. Mit dem Schreiben wenden sich das Ministerium auch an das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit.

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Neuer Modellversuch: Nachhaltigkeit in der beruflichen Bildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat einen neuen Modellversuch ausgeschrieben. Aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird mit 6 Mio Euro „Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung 2015 – 2019 (BBNE)“ gefördert. Anträge können ab sofort gestellt werden bis zum 10. November 2015. Die Ausschreibung trägt zum Weltaktionsprogramm der Vereinten Nationen „Bildung für nachhaltige Entwicklung 2015 – 2019“ bei. Das Weltaktionsprogramm definiert „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ als eine Bildung, die Lernende befähigt, informierte Entscheidungen zu treffen und verantwortungsbewusst zum Schutz der Umwelt, für eine bestandsfähige Wirtschaft und eine gerechte Gesellschaft für aktuelle und zukünftige Generationen zu handeln und dabei die kulturelle Vielfalt zu respektieren.

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