Autor: Silke Starke-Uekermann

Gelingt so die inklusive Schule: Das Rügener Inklusionsmodell

Im Zeitraum 2010 bis 2014 fand auf der Insel Rügen ein Modellversuch zur Entwicklung und Erprobung eines inklusiven Förderkonzepts für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung statt. Bisherige Beschulungsformen wie Diagnoseförderklassen (DFK), Sprachheilgrundschulklassen und Lese-Rechtschreibklassen bzw. Leseintensivmaßnahmen oder Förderschulklassen wurden nicht mehr eingerichtet, stattdessen wurde versucht, alle Kinder mit besonderen Förderbedarfen in der jeweils wohnortnahen Grundschule angemessen zu fördern. Das dabei auf Rügen erprobte Konzept basiert auf dem US-amerikanischen Response to Intervention-Ansatz, der die Elemente Mehrebenenprävention, evidenzbasierte und datengeleitete Praxis miteinander verbindet. Dieser Ansatz gilt international als wissenschaftlich bewährt. Das Rügener Inklusionsmodell (RIM) bzw. das Praxisprojekt Präventive und integrative Schule auf Rügen (PISaR) ist der erste flächendeckende Versuch der Nutzung des RTI-Ansatzes in Deutschland.

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Die Situation von Aufstockern auf dem Arbeitsmarkt

Im Durchschnitt der letzten Jahre beziehen rund 1,3 Millionen Menschen Hartz IV und sind berufstätig. Im April 2015 waren es 1,24 Mio. Die positive Beschäftigungsentwicklung geht an diesen Menschen scheinbar vorbei. Sie beziehen SGB II-Leistungen, da ihr erwirtschaftetes Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Die sogenannten Aufstocker gehen häufig Tätigkeiten mit geringem Stundelohn oder geringer Stundenzahl nach. Viele dieser Tätigkeiten sind Minijobs. Und jeder zweite aufstockende Minijobber möchte seine Situation am Liebsten verändern und sucht nach einer anderen Arbeit. Bei den Aufstockern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, suchen ca. 15% nach einer neuen Stelle. Aufstocker wären häufiger bereit, für eine neue Stelle geringes Einkommen oder lange Anfahrtswege in Kauf zu nehmen als Niedriglohnbeschäftigte ohne zusätzlichen Hartz IV-Bezug. Die Situation von Aufstockern auf dem Arbeitsmarkt hatte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) analysiert. Die Ergebnisse wurden in einem IAB-Kurzbericht veröffentlicht.

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Einstiegskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Herausforderungen bei der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen besteht für die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, kurzfristig im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts Maßnahmen zur Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache zu fördern. Es können Personen gefördert werden, die eine gute Bleibeperspektive haben und bis zum 31. Dezember 2015 in die Maßnahme eintreten.

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Sind Minijobs eine Sackgasse für qualifizierte Arbeitskräfte?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Qualifikationspotentiale von ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten analysiert. Im Dezember 2014 waren über 5 Mio. Menschen lediglich in Minijobs beschäftigt. Bei diesen Minijobbenden handelt es um eine Beschäftigtengruppe, in der sich viele gut ausgebildete Arbeitskräfte befinden: 51 Prozent dieser Gruppe verfügen über einen beruflichen oder zum Teil sogar akademischen Abschluss, 13 Prozent haben jedoch keine abgeschlossene Ausbildung. Von weiteren 36 Prozent ist das Qualifikationsniveau unbekannt. Nach DGB-Berechnungen kommen unter den 3,1 Mio. Minijobbenden auf eine Person ohne Berufsabschluss etwa vier qualifizierte Arbeitskräfte. Trotz der beachtlichen beruflichen Potentiale dieser Beschäftigtengruppe spielen sie in der Fachkräftediskussion bislang kaum eine Rolle, obwohl viele von ihnen mehr arbeiten wollen. Stattdessen werden sie mit ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten betrieblich oftmals nicht adäquat eingesetzt, und sie sind zahlreichen weiteren Arbeitsmarktrisiken ausgesetzt, wie bspw. der Vorenthaltung arbeitsrechtlicher Ansprüche, niedrigen Löhnen, kaum Teilhabe an formaler Weiterbildung oder mangelnden Chancen auf reguläre sozialversicherte Beschäftigung. Deshalb muss mehr für berufliche Aufstiegschancen für die ausschließlich in Minijob Beschäftigten durch die Umwandlung von Minijobs in reguläre Beschäftigung sowie durch einen besseren Zugang zu Weiterbildung getan werden. Gerade diejenigen, welche durch Umwandlung oder durch Vermittlung in Gute Arbeit nicht besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können, sollten durch eine Qualifizierungsoffensive gezielt gefördert werden. Zudem fordert der DGB die konsequente Durchsetzung der Gleichbehandlung bei den Arbeitsbedingungen und eine gesetzliche Neuregelung der Minijobs auf der Basis des vollen Sozialversicherungsschutzes ab dem ersten Euro.

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