Autor: Silke Starke-Uekermann

Geflüchtet Menschen sitzen in einem Klassenraum und blicken nach vorne auf die Lehrkraft

Die Arbeitsmarktpolitik reformieren, damit die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt gelingt

Für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt fehlt es einer Analyse der Universität Duisburg-Essen zufolge an verlässlichen und langfristigen Strukturen. Zwar wollten verschiedenste Akteure helfen und zeigten vielfältiges und hohes Engagement, heißt es in der Untersuchung für die Friedrich Ebert Stiftung. Der Autor der Expertise, Matthias Knuth meint, bisher Versuchtes sei oft eher gut gemeint als gut gemacht. Der Experte kritisiert, bislang überwögen Angebote zur dualen Ausbildung in gewerblich-technischen oder handwerklichen Berufen, die vor allem Männer ansprächen. Dagegen fehlten vollzeitschulische Ausbildungen in landesrechtlich geregelten Berufen und allgemein in Dienstleistungsberufen. Auch seien für ältere Flüchtlinge, die eine Familie versorgen müssen, berufsbegleitende Qualifizierungsangebote nötig. Ein großes Problem bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen macht die Studie bei der Sprache aus und skizziert einen Teufelskreis: 90 Prozent der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge sprechen gar kein Deutsch und können so kaum Arbeit oder ein Praktikum finden. Sprache aber lasse sich am besten in der Arbeitswelt lernen.

Weiterlesen >>

Individuelle Förderung und passende Hilfen für junge Geflüchtete

Mehrere Bundesländer hatten vorgeschlagen, dass Jugendwohnen nach §13 Abs. 3 SGB VIII neu zu regeln und minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ausschließlich durch diese Leistung der Jugendsozialrbeit zu fördern. Ein Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen hatte sich in ein Appell „Keine Jugendhilfe zweiter Klasse“ bereits Ende Oktober gegen diese Vorhaben ausgesprochen. Die Länder hatten die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende rechtliche Regelungen zu erarbeiten. Das Bundesjugendministerium führte aus diesem Grund ein Fachgespräch mit den Ländern und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch (30.11.2016). Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit stellt dazu fest: Damit junge Geflüchtete Teilhabe-, Bildungs- und Ausbildungschancen tatsächlich wahrnehmen können, müssen ihnen die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt zur Verfügung stehen. Die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII leistet notwendige Beiträge zur Integration junger Geflüchteter – aber sie ist kein Ersatz für erzieherische Hilfen. Die Bundesorganisationen der Jugendsozialarbeit sprechen sich entschieden gegen „Sonderregelungen“ für junge Geflüchtete aus. Außerdem spricht sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit dafür aus, dass die Leistungen der Jugendsozialarbeit und des Jugendwohnens – auch für junge Volljährige – verbindlicher finanziert, abgesichert und flächendeckend umgesetzt werden.

Weiterlesen >>

Wohnsitzauflage für Geflüchtete nachbessern

Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August müssen anerkannte Flüchtlinge, die Sozialleistungen beziehen, drei Jahre in dem Bundesland bleiben, in dem ihr Asylverfahren stattfindet. Zudem können die Bundesländer einen Wohnsitz zuweisen oder den Zuzug in bestimmte Kommunen untersagen. Die Vorgaben sollen verhindern, dass Flüchtlinge weiterhin überproportional in Ballungszentren abwandern. Nach einem höchstrichterlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März, ist eine Wohnsitzauflage für Drittstaatsangehörige nur statthaft, „wenn sie dem Ziel der Förderung ihrer Integration“ dient. Der Forschungsbereich des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) untersuchte, unter welchen Voraussetzungen Wohnortzuweisungen ihr integrationspolitisches Ziel auch tatsächlich erreichen können. Die Ergebnisse wurden nun in einem Policy Brief veröffentlicht. Bei der Umsetzung der Wohnsitzauflage sollten demnach Kriterien für eine bessere Integration berücksichtigt werden. In fast allen Bundesländern verteilten die Behörden derzeit nur nach der Einwohnerzahl, kritisierte Jan Schneider vom SVR bei Vorstellung des Policy Briefs. Schneider forderte, die Lage am Arbeits-, Ausbildungs- und Wohnungsmarkt einzubeziehen. Ferner seien die Bedürfnisse der Flüchtlinge zu berücksichtigen, etwa von Familien oder Alleinstehenden.

Weiterlesen >>

Junge Menschen fühlen sich schlecht auf den Arbeitsmarkt vorbereitet

Wie leben die 18-34-Jährigen von heute – was denken sie, welche Ziele, Wünsche, Hoffnungen und Ängste haben sie? Das wollte die multimediale und europaweite Studie „Generation What?“ herausfinden. Mittels eines spielerischen und interaktiven Fragebogens wurde die junge Generation dazu anzuhalten, über sich selbst zu sprechen und ihre Meinung zu äußern. Bei der Studie handelte es sich um eine Weiterentwicklung von Génération Quoi, einer großangelegten Studie, die im Jahr 2013 in Frankreich stattgefunden hat. 2016 sind 12 weitere Länder dazugekommen. Das Projekt wurde in Deutschland vom Bayerischen Rundfunk, dem SWR und dem ZDF geleitet, international wurde es von der Europäischen Rundfunkunion (EBU) koordiniert. Die Studie offenbart in nahezu allen Lebensbereichen signifikante Unterschiede zwischen den Bildungsgruppen: Bildungsferne blicken weniger optimistisch in die Zukunft, sie haben seltener das Gefühl, das eigene Schicksal in der Hand zu haben, fühlen sich öfter durch Zuwanderung bedroht, werden in der Schule häufiger gemobbt, haben größere Geldsorgen, sind unzufriedener mit dem eigenen Job, haben weniger Vertrauen in die Institutionen und die Politik, bekommen oft weniger Unterstützung von den Eltern und haben häufiger das Gefühl, dass man sich nur auf sich selbst verlassen kann.

Weiterlesen >>

Assistierte Ausbilung verbessern: flexibler, bedarfsgerechter und praxistauglicher gestalten

Im Frühjahr 2015 hat der Deutsche Bundestag die gesetzliche Verankerung der Assistierten Ausbildung (AsA) im SGB III verabschiedet. Mit dem 01. Mai 2015 trat sie als Förderinstrument befristet bis 2018 in Kraft. Jedoch war die AsA aufgrund der zeitlich verschobenen Ausschreibung insgesamt unbefriedigend. Es kam zu einer sehr schnellen und teils unsystematischen Einführung: Die Phase I konnte im Frühjahr 2015 größtenteils nicht umgesetzt werden. Daher starteten die Träger im Spätsommer 2015 mit Phase II, wobei viele Plätze nicht besetzt werden konnten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. zieht eine erste Bilanz. Das Vorhaben, die Assistierte Ausbildung bundesweit über das SGB III umzusetzen und zu verbreiten gestaltet sich schwierig. Das Fachkonzept ist sowohl in Phase I als auch in Phase II zu unflexibel, um individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung ausreichend zu fördern. Außerdem hat sich das Instrument in der Förderlandschaft noch nicht etabliert. Bislang fehlen der erforderliche Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz bei den Betrieben und Kammern.

Weiterlesen >>
Zum Inhalt springen