Das BMFSFJ fördert eine Vielzahl von Trägern mit unterschiedlichen Strukturen. Aus gegebenem Anlass weist das Bundesjugendministerium darauf hin, dass alle Personalkosten weiter zuwendungsfähig sind, unabhängig davon, wie Träger-Regelungen zur Präsenz ausfallen, sofern die Arbeitsfähigkeit der Einrichtungen auch durch telefonische und / oder Online Beratung sichergestellt ist.
Das Ministerium appelliert, Arbeitstagungen – sofern erforderlich – visuell durchzuführen. Zum Schutz der Mitarbeitenden soll nach Möglichkeit der persönliche Kontakt vermieden und die Beratungen mit den jungen Menschen telefonisch bzw. per Mail/online stattfinden.
Für das Programm Respekt Coaches gilt aufgrund der bundesweit erfolgten Schulschließungen, die die Arbeit der Respekt Coaches zurzeit unmöglich machen folgendes: Die Personalkosten der bereits eingestellten Mitarbeiter*innen sind weiterhin zuwendungsfähig, auch wenn an Schulen nicht gearbeitet werden kann. Die Mitarbeiter*innen sollen sich stattdessen der Konzeption von Gruppenangeboten, Präventionskonzepten oder Online-Formaten etc. widmen.
Soweit es bei vom BMFSFJ geförderten Veranstaltungen/Projekten etc. aufgrund des Coronavirus zu Ausfällen, Unmöglichkeit der Anreise (z. B. wegen Quarantäne) kommt und Storno-/ oder anderweitige Ausfallkosten entstehen, können diese aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der gewährten Zuwendung als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung und Einordnung der Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben steht im Ermessen der Bewilligungsbehörde. Die Behörde macht aber auch deutlich, dass alle Möglichkeiten einer möglichst kostenfreien oder -günstigen Stornierung in Anspruch zu nehmen sind. Außerdem ist bei der Erstattung von Stornokosten das Subsidaritätsprinzip zu berücksichtigen, d. h. Träger müssen prüfen, ob diese Ausgaben nicht auch als Eigenmittel aufgebracht werden können.
Quelle: BMFSFJ