Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung beschlossen. Ende April soll das Gesetz in 1. Lesung im Bundestag beraten und in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Vorabstimmung verwiesen werden. Gegenüber dem Referent*innen-Entwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es wenig Änderungen bei der Ausbildungsgarantie.
Eine markante Änderung ist jedoch: Künftig soll ein Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung erhalten, wer trotz intensiver Bemühung keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet. Zugleich wird dieser Anspruch stark eingeschränkt: Er gilt nur dann, wenn in der Wohnregion zu wenig Ausbildungsplätze vorhanden sind. Damit entsteht ein großer Ermessensspielraum. Laut Gesetz sollen die Agenturen für Arbeit mit den Sozialpartnern vorher diese „erhebliche Unterversorgung an Ausbildungsplätzen“ feststellen.
Berufsorientierungspraktikum und Mobilitätszuschuss
Die Förderung von Berufsorientierungspraktika durch Übernahme von Fahrt- und Unterkunftskosten bleibt im Regierungsentwurf erhalten, ebenso ein Mobilitätszuschuss für diejenigen, die zur Ausbildung in eine andere Region umziehen. Das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen wird im Kontext Mobilität nicht als Angebot erwähnt, der Kooperationsverbund hatte in einem Eckpunktepapier und in einer Stellungnahme zum Referent*innen-Entwurf den flächendeckenden Ausbau gefordert.
Vor der Einigung im Kabinett hatte es innerhalb der Ministerien eine Auseinandersetzung über die Finanzierung des Gesetzes gegeben. Gelöst wurde der Disput, indem der Baustein zur Einführung einer Bildungszeit und Bildungsteilzeit vollständig aus dem Gesetz gestrichen und die Finanzierungsansätze insgesamt reduziert wurden. Auch bei der Ausbildungsgarantie betont die Regierung: Die primäre Verantwortung der Wirtschaft für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses bleibt unangetastet. Die Bundesregierung begrüßt tarifvertraglich vereinbarte Ausgleichsfonds, nimmt aber von der Einführung einer branchenübergreifenden Ausbildungsumlage zur Finanzierung der Ausbildungsgarantie Abstand.
Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit