Im Vergleich zu Erwerbstätigen mit abgeschlossener Ausbildung verdienen Erwerbstätige mit abgebrochener Ausbildung deutlich weniger. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Demnach erhalten Ausbildungs-Abbrecher fünf Jahre nach dem ersten Ausbildungsbeginn 5,3 Prozent weniger Verdienst als Personen, die ihren Abschluss ohne Unterbrechungen erwarben. Zehn Jahre später steigt der Unterschied in der Lohntüte sogar auf 7,3 Prozent an. Aber nicht jede vorzeitige Vertragslösung führt unbedingt zu einem Abbruch der Ausbildung. Analysen auf Basis des Ausbildungspanels des Saarlands zeigen, dass Personen, die ihre Ausbildung lediglich unterbrechen, im Endeffekt aber abschließen, nahezu die gleichen Verdienstchancen aufweisen wie Auszubildende ohne Vertragslösung.
Vorzeitige Vertragslösung ist nicht gleichbedeutend mit einem Ausbildungsabbruch
Die Arbeitermarktforscher*innen Alexander Patzina und Gabriele Wydra-Somaggio stellen fest, dass eine frühzeitige Vertragslösung nicht unbedingt zu einem Ausbildungsabbruch führen muss. Finden die Vertragslösungen innerhalb des ersten Ausbildungsjahres statt, insbesondere in der Probezeit, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Ausbildung fortgeführt wird. Das saarländische Ausbildungspanel belegt: Werden Ausbildungsverträge im zweiten Lehrjahr gelöst, ist der Anteil von Vertragslösungen, die in einen dauerhaften Ausbildungsabbruch münden, fünfmal höher im Vergleich zu Lösungen, die nur eine Unterbrechung bedeuten. Bei Vertragslösungen im letzten Ausbildungsjahr gehen damit fast ausschließlich dauerhafte Ausbildungsabbrüche einher.
Quelle: IAB