Integration von Flüchtlingen – Leerläufe und Leerzeiten vermeiden

Flüchtlinge bringen sehr unterschiedliche Voraussetzungen für die Integration in Ausbildung und Arbeit mit. (…) Die Integration (…) ist (…) kein Selbstläufer. Integration muss wirksam unterstützt und begleitet werden: Geflüchtete Menschen brauchen eine sinnvolle Betätigung und möglichst frühzeitige Förderung. Monatelange Wartezeiten müssen vermieden werden; eine sinnvolle Betätigung und ein strukturierter Tagesablauf sind wichtige Instrumente, um den Menschen eine Perspektive zu geben. Integration beginnt in den Einrichtungen der Erstaufnahme. Nötig ist daher eine frühzeitige und umfassende Einbindung in verbindliche Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung, Sprachförderung, Berufsorientierung und beruflichen Qualifizierung. Hier besteht noch erhelblicher Handlungsbedarf. (…)

Forderungen für die Integration junger, aber nicht mehr schulpflichtiger Flüchtlinge in Ausbildung: ## „Angebote der Berufskollegs
Insbesondere für die Vorbereitung junger, aber nicht mehr schulpflichtiger Flüchtlinge auf
Ausbildung fehlen bisher systematische und verbindliche Angebote, die den Spracherwerb,
die Berufsorientierung und den Erwerb eines Schulabschlusses ermöglichen. Um die erforderliche Förderung sicherzustellen, ist eine individuelle Anhebung der Altersgrenze bei der Berufsschulpflicht ernsthaft zu prüfen. Insgesamt ist eine Regelung zu finden, durch die Berufsschulen grundsätzlich auch alle jungen Flüchtlinge zwischen 18 und 21 Jahren (in Ausnahmefällen bis 25 Jahren) aufzunehmen haben und der Besuch für den Jugendlichen verbindlich ist. Die Internationalen Förderklassen an den Berufskollegs sind vor diesem Hintergrund deutlich auszuweiten und bei Bedarf mit einem gezielten Förderkonzept auf zwei Jahre zu verlängern.
## Berufliche Orientierung / Berufsvorbereitung – Dringend erforderlich ist eine systematische Berufsorientierung für alle jungen Flüchtlinge. In den Internationalen Förderklassen der Berufskollegs sind hierfür Angebote zu schaffen. Die Angebote sind dabei so auszurichten bzw. zu ergänzen, dass sie den Voraussetzungen und Bedürfnissen der Flüchtlinge gerecht werden. Dazu gehören muss die Möglichkeit für ein frühzeitiges Kennenlernen der hiesigen Berufswelt und Arbeitskultur. Insgesamt müssen berufs- und ausbildungsvorbereitende Qualifizierungsmaßnahmen in erheblichen Umfang in und außerhalb der Berufskollegs bereitgestellt werden.
## Spracherwerb – Insgesamt muss es ausreichend Angebote geben, damit insbesondere alle Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive frühzeitig und schnell Deutsch lernen können. Diese Angebote müssen verpflichtend sein. Die Sprachförderung ist allerdings nicht nur insgesamt deutlich auszuweiten, sondern auch qualitativ weiterzuentwickeln. Wichtig ist insbesondere ein differenzierter und verbindlicher Sprachunterricht, abhängig von der Sprachkompetenz der Flüchtlinge. Zudem muss ein systematischer Bezug der einzelnen Angebote aufeinander sichergestellt werden, so dass ein Durchlaufen mehrere Sprachangebote hintereinander Sinn ergibt. Darüber hinaus ist es wichtig, mit der Förderung bereits während des laufenden Anerkennungsverfahrens so früh wie möglich zu beginnen.
## Systematisches Interventionsmanagement – Damit diese und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingen erfolgreich sein können, ist ein systematisches Interventionsmanagement nötig. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist eine sinnvolle Verzahnung aller Angebote und Maßnahmen. Dazu gehört beispielsweise, dass bestimmte Angebote in Teilzeit durchgeführt und so sinnvoll mit anderen kombiniert werden können. Auch ist erforderlich, dass die Angebote abgestimmt erfolgen (z.B. Sprachkurs mit beruflichen Bezügen, wenn parallel berufliche Qualifizierung erfolgt).“

Link: www.whkt.de

Quelle: Westdeutscher Handwerkskammer Tag

Dokumente: Integration_von_Fluechtlingen_in_Ausbildung_und_Arbeit.pdf

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