Ausbildung: Regierung will Prämien im Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ verdoppeln

Der Ausbildungsmarkt in Deutschland ist pandemiebedingt eingebrochen. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ soll gegengesteuert werden. Die Bundesregierung hat eine Verlängerung des Programms beschlossen. Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2.000 und 3.000 Euro auf 4.000 und 6.000 Euro verdoppelt. Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit und die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung werden verbessert. Ein Sonderzuschuss hilft Kleinstunternehmen. Kosten für externe Vorbereitungskurse werden anteilig übernommen. Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver.

Bisher war das Programm nur bedingt erfolgreich. Bundesweit wurden lediglich 33.744 Prämien bewilligt. Bis Februar 2021 wurden davon 24.396 Prämien ausgezahlt. In Berlin haben nur 1.400 Betriebe von rund 11.000 antragsberechtigten kleinen und mittleren Unternehmen Förderanträge gestellt. Davon wurden 60% bewilligt, wie aus einer Antwort des Abgeordnetenhauses Berlin hervorgeht. Die FDP Abgeordnete Maren Jasper-Winter hatte eine entsprechende Anfrage gestellt. Einer der Gründe für die dürftige Inanspruchnahme scheint der bürokratische Aufwand zu sein. Die Industrie- und Handelskammer Berlin forderte im Tagesspiegel, das Programm müsse flexibler, praxisnäher und attraktiver werden. Mit dem Update des Förderprogramms will die Bundesregierung eine verbesserte Inanspruchnahme erreichen.

Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ – Das ändert sich

  • Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16. Februar 2021 – zunächst in bisheriger Höhe verlängert.
  • Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2 000 und 3 000 Euro auf 4 000 und 6 000 Euro verdoppelt.
  • Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
  • All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
  • Mit einem neuen Sonderzuschuss sollen Kleinstunternehmen erreicht werden, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1 000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
  • Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6 000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.
  • Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird angepasst. Die Mindestlaufzeit wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8 100 Euro gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.
  • Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro.

Quelle: BMAS; BMBF; Allianz für Ausbildung; BA; Tagesspiegel Checkpoint; FDP im Abgeordnetenhaus Berlin

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