Verstößt das Asylpaket II gegen die UN-Kinderrechtskonvention?

Der Bundestag hat am Donnerstag (25.02.2016) das Asylpaket II beschlossen. Damit werden neben der Einschränkung des Familiennachzugs beschleunigte Asylverfahren eingeführt, die in „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ durchgeführt werden. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kritisiert die Einführung von Schnellverfahren anstelle einer fairen Prüfung der Schutzbedürftigkeit und spricht sich gegen die Schaffung von Sondereinrichtungen aus, in denen es zu Kindeswohlgefährdungen kommen kann und Kinder langfristig von ihrem Recht auf Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe ausgeschlossen werden.

BumF warnt die Bundesländer davor, in Folge des Asylpaket II, begleitete Kinder und Jugendliche zeitlich unbefristet in „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ zu isolieren. Hierdurch würde unter anderem das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Entwicklung, Teilhabe und Gleichberechtigung aus der UN-Kinderrechtskonvention verletzt.

Nach den neu beschlossenen Regelungen können Flüchtlingsfamilien in bestimmten Fällen dauerhaft dazu verpflichtet werden, in den neu geschaffenen Sondereinrichtungen zu leben – eine zeitliche Obergrenze fehlt im Gesetzestext. Es droht damit, dass Kinder- und Jugendliche in großen Sammelunterkünften ohne Integrationschancen aufwachsen müssen. Neben Personen aus „sicheren Herkunftsländern“ können auch Flüchtlinge, die einen Folgeantrag stellen, falsche Dokumente vorlegen oder denen unterstellt wird, Papiere vernichtet zu haben, den neuen Sondereinrichtungen zugewiesen werden – betroffen sind damit potentiell Flüchtlinge aus allen Herkunftsländern. In den „besonderen Aufnahmeeinrichtung“ unterliegen die Kinder und Jugendlichen einer strikten Residenzpflicht, sind in vielen Bundesländern nicht schulpflichtig und dürfen keine Berufsausbildung beginnen.“

Quelle: Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF)

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