Arbeitshilfe: Möglichkeiten eines unbefristeten Aufenthalts für Drittstaatsangehörige

In einer neuen Arbeitshilfe informiert das IQ Netzwerk Niedersachsen über Möglichkeiten eines unbefristeten Aufenthalts in Deutschland. Dargestellt werden einzelne Regelungen mit ihren Voraussetzungen und Ausnahmemöglichkeiten. Zudem informiert die Arbeitshilfe in einer Einführung über grundsätzliche Regelungen zu unbefristetem Aufenthalt. Häufig besteht nach einer gewissen Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen des Aufenthalts in Deutschland ein Anspruch auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Dieser muss dann auch nicht mehr an den ursprünglichen Aufenthaltszweck gebunden sein. Die Arbeitshilfe fokussiert auf die Rechtsgrundlagen der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Sie dient lediglich der Orientierung und kann nicht jedes Detail berücksichtigen. Dennoch ist sie ein hilfreiches Instrument für die Beratungsarbeit. 

Quelle: Harald Thomé; GUAA 

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