Trotz Arbeitsmarktöffnung für Geflüchtete ist es für diese Menschen schwer, eine Arbeit zu finden. Insbesondere für Menschen mit Duldung. Durch die gesetzlichen Regelungen im „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ wurde die Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung für Geduldete ausgeweitet. Der Nachweis dieser Mitwirkung hat daher auch in der Beratungsarbeit an Bedeutung gewonnen. Das Thüringer Netzwerk „BLEIBdran“ hat eine Arbeitshilfe erstellt, die sich an geduldete Personen richtet und auch für den Einsatz in der Beratung geeignet ist. Die Mitwirkungspflicht wird nachvollziehbar und verständlich erläutert. Ebenso die Folgen einer fehlenden Mitwirkung. Die Arbeitshilfe bündelt konkrete Vorschläge und erleichtert anhand von Vorlagen die Dokumentation der eigenen Bemühungen. Betroffene lernen ihre Rechte und Pflichten kenn und können so Sanktionen vermeiden. Die Arbeitshilfe kann kostenlos runtergeladen werden.
Quelle: Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH