Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zielgenau und bedarfsgerecht erbringen

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets ist klar: Diese Leistungen sind an Bürokratie kaum zu überbieten. Die geringe Inanspruchnahme zeigt, dass der verfassungsrechtlich garantierte Zugang zu Bildung und Teilhabe vielerorts auf der Strecke bleibt. Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag erarbeitet, mit dem sie alternative Wege für eine bedarfsgerechte Leistungsgewährung und -erbringung aufzeigt.

Individuelle Bedarfe realistisch ermitteln und Erbringung der notwendigen Leistungen absichern

Die GRÜNEN wollen von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der eine echte sozio-kulturelle Existenzsicherung von allen Kindern und Jugendlichen ermöglicht. Hierfür gelte es,

  1. den quantitativen und qualitativen Ausbau der Bildungs- und Teilhabeeinrichtungen so voranzubringen, dass allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilnahme ermöglicht wird, indem
    a. die Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der allgemeinen Bildung wieder ermöglicht sowie
    b. bundesweit garantiert wird, dass Leistungen wie etwa die Lernförderung, das Mittagessen oder der Schulbedarf durch die Einrichtungen erbracht werden;
  2. die einzelnen Leistungen des so genannten „Bildungs- und Teilhabepakets“ realitätsgerecht zu ermitteln und finanziell bedarfsdeckend auszustatten sowie – solange die bundesweite Infrastruktur fehlt –
    a. die Leistungen der Schülerbeförderung, des Schulbasispakets und der so genannten Teilhabepauschale in den monatlichen Regelsatz für Kinder zu überführen,
    b. die tatsächlichen Kosten für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und Lernförderung unbürokratisch zu gewähren, indem sie nicht einzeln beantragt werden müssen, sondern vom Grundantrag erfasst werden sowie
    c. die finanziellen Aufwendungen für die Kostenübernahme des Mittagessens den Schulen, Horten und Kindertagesstätten direkt zukommen zu lassen;
  3. die individuellen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen, indem
    a. bei der Berechnung der Kinderregelsätze den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen sowie
    b. geprüft wird, inwiefern die tatsächlichen Kosten für besondere, langlebige Verbrauchsgüter wie etwa das Kinderfahrrad und für atypische Bedarfe wie etwa die Bekleidung in Über- und Untergrößen als besondere (Einmal-) Leistungen erbracht werden können.

Der Antrag wurde letzten Donnerstag (15.12.2011) erstmalig ins Parlament eingebracht und an den federführenden Ausschuss „Arbeit und Soziales“ verwiesen. Dort wird er voraussichtlich am 18. Januar 2012 behandelt.

Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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