In Deutschland sind viele Berufe reglementiert. Eine fehlende Vergleichbarkeit im Ausland erworbener Qualifikationen erschwert Migrant*innen die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. Forscher*innen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben untersucht, wie die Anerkennung beruflicher Abschlüsse dem entgegenwirken kann. In einem IAB-Kurzbericht dokumentieren Herbert Brücker, Albrecht Glitz, Adrian Lerche und Agnese Romiti dass eine Anerkennung die Beschäftigungschancen deutlich erhöht. Auch die Verdienstchancen steigen, sodass zugewanderte Arbeitskräfte zum Niveau Einheimischer aufschließen können. Die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Migrantinnen und Migranten, deren Abschlüsse anerkannt wurden, erhöht sich langfristig um rund 25 Prozentpunkte und ihre Verdienste steigen um rund 20 Prozent im Vergleich zu Personen, die keine Anerkennung beantragt haben. Dennoch beantragen nicht alle Migrant*innen eine Anerkennung. Die Gründe sind unterschiedlich. Auf jeden Fall aber spielen Hindernisse beim Anerkennungsverfahren eine Rolle.
Die Qualifikationsanalyse – ein Baustein im Anerkennungsverfahren
Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012 können Anträge auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz auch direkt aus dem Ausland gestellt werden. Das funktioniert, wenn Antragstellende wissen, wohin sie ihren Antrag schicken müssen und ihre eingereichten Dokumente aussagekräftig sind. Dabei gibt es mittlerweile Unterstützung durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Sie berät Fachkräfte im Ausland und begleitet sie im Anerkennungsverfahren. Für die Fälle, in denen die eingereichten Dokumente die notwendigen Informationen nicht enthalten, sieht das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz eine Qualifikationsanalyse vor. Mit der Qualifikationsanalyse wird in deutscher Sprache von der zuständigen Stelle ein Instrument eingesetzt, um die beruflichen Handlungskompetenzen in Bezug auf wesentliche Tätigkeiten des Berufes festzustellen. Der Westdeutsche Handwerkskammertag erläutert in einem Fachbeitrag unter welchen Voraussetzungen Personen einreisen dürfen, um eine Qualifikationsanalyse durchführen zu lassen. Für Antragstellende aus dem Ausland bestehen verschiedene Möglichkeiten der Einreise und des Aufenthalts. Jedoch eine alleinige Einreise, um an einer Qualifikationsanalyse teilzunehmen, ist nicht zulässig.
Quelle: IAB; Westdeutscher Handwerkskammertag