Alle jungen Menschen während der Berufsausbildung angemessen finanziell ausstatten!

Das Berufsbildungsgesetz soll reformiert werden. Aus dem Bundesbildungsministerium  (BMBF) wurde kurz vor Weihnachten ein (Referenten)Gesetzentwurf vorgelegt. Bis zum 8. Januar 2019 bestand die Möglichkeit zur Stellungnahme. Angesichts dieser knappen zeitlichen Vorgaben fokussierte sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit in seiner Stellungnahme auf die Teilzeitausbildung und die Mindestausbildungsvergütung. Zu diesen Punkten des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) hat eine breite Debatte in der Jugendsozialarbeit bereits begonnen. Die Jugendsozialarbeit begrüßt mit dem neuen §7a die Stärkung des gesetzlichen Rahmens für die Ausgestaltung von Teilzeitausbildung, indem auch die Notwendigkeit des „berechtigten Interesses“ als Zugangskriterium gestrichen wurde. Sie ist ein wichtiges Modell um sozial benachteiligten Jugendlichen einen Zugang in die betriebliche Ausbildung zu ebnen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt, dass mit dem BBiMoG eine Mindestvergütung für Ausbildungen eingeführt werden soll. Die vorgesehene Höhe geht von einem monatlichen Bedarf der Auszubildenden nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetztes (BaFöG) aus. Diesen Vorschlag hält der Verbund für nicht zielführend und die Höhe des Mindestgehalts von 504 Euro nicht als ausreichend. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert, die vom DGB vorgeschlagene Höhe der
Mindestausbildungsvergütung im BBiG festzulegen. Danach stellt die vom BiBB jährlich errechnete Durchschnittsausbildungsvergütung den Orientierungsrahmen dar und 80% dieses Betrages bilden die Mindestausbildungsvergütung. Für die Arbeitgeber sind die Pläne insgesamt verfehlt, da Ausbildungsvergütungen nie die Funktion gehabt hätten, den vollen Lebensunterhalt zu decken. Für die Arbeitgeber ist nicht nachvollziehbar, wie das Ministerium die 504 Euro begründe. Denn tatsächlich lebe nur eine Minderheit der Lehrlinge nicht bei den Eltern. Das Bafög für (Fach-)Schüler, die im Elternhaus leben betrüge mit 248 weitaus weniger.

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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