Armut – ein gesellschaftliches Dauerphänomen, das unruhig macht

Armut beschäftigt alle. Wer nicht selbst davon betroffen ist, wird mit ihr konfrontiert. Doch nicht immer ist sie sichtbar. Sie versteckt sich auch hinter Fassaden, weil niemand gern zu erkennen gibt, dass er arm ist. Nicht erst seit der Industrialisierung und dem Übergang der Gesellschaft in die Moderne gibt es das Phänomen der Armut. Aber auch wenn sich die Lebenssituation vieler Menschen in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg – auch vor dem Hintergrund der im 19. Jhd. beginnenden Sozialgesetzgebung – verbessert hat, existieren auch heute noch soziale Not und Ungleichheit. Eine Unterscheidung zwischen absoluter Armut und einer relativen Armut, die sich am Wohlstandsniveau des jeweiligen Landes orientiert, ist heute üblich. Die ASPEKTE der Jugendsozialarbeit widmen sich in ihrer aktuellen Ausgabe dem Thema Jugendarmut.  Dr. Patrik C. Höring kommentiert darin, wie die Konfrontation mit Armut an unsere eigenen (christlichen) Wurzeln geht.  Höring ist habilitierter Theologe und arbeitet als Professor für Katechetik und Didaktik des Religionsunterrichtes an der Phil.-Theol. Hochschule der Steyler Missionare in Sankt Augustin und im Institut für Kinder- und Jugendpastoral im Erzbistum Köln „Religio Altenberg“.

Auszüge aus dem Kommentar von Partik C. Höring:

Wer Armut im Alltag begegnet, wird unruhig. Der Wohnungslose, der mich am Bahnhof anspricht, rüttelt an meinen menschlichen, womöglich christlichen Wurzeln. Mit-Leiden ist ein grundmenschliches Phänomen, wie die Armut offenbar auch. Wenn ein Mitglied meiner Gattung Mensch in Not ist, ruft es einen Reflex hervor. Viele sind unmittelbar geneigt zu helfen. Doch auch jede Verweigerung des erbetenen Euros hinterlässt Spuren. Denn diese Verweigerung wird häufig argumentativ legitimiert (die Hilfe hilft nicht wirklich, die Armut ist selbst verschuldet, man könne ja nicht allen helfen usf.), was aber nur einen Beleg für den moralischen Anspruch zu helfen darstellt.

Aus menschlicher und aus christlicher Sicht gelten die Pflicht der Hilfeleistung und das Gebot der Nächstenliebe. Vor allem bei unverschuldeter Not ist das in der Regel unstrittig. Komplexer ist die Frage der Ungleichheit und der relativen Armut, zumal wenn sie Folge einer bestimmten, mehr oder weniger frei gewählten Lebensweise ist. Das Sprichwort „Jeder ist seines Glückes Schmied“ beschreibt die menschliche Eigenschaft der Freiheit einerseits, die Verheißungen der modernen Gesellschaft andererseits. Denn tatsächlich: Jeder Mensch ist frei, aus seinem Leben das zu machen, was er für richtig hält (bis hin zum frei gewählten Tod). Und die moderne Gesellschaft suggeriert, dass es auch jeder realisieren könne. Gerade die Jugendsozialarbeit zeigt, wie wenig dies der Fall ist. Die unterschiedlichen Startplätze in das Leben und in die Gesellschaft hinein werden schon früh verteilt. Die Wechselwirkung zwischen der Lebenssituation der Eltern und den Entwicklungschancen ihrer Kinder ist unbestritten. Bei allem Vorrang elterlicher Verantwortung, ihrem Recht und ihrer Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder, bleiben Angebote der Unterstützung in schulischer, beruflicher und persönlicher Hinsicht unverzichtbar. Den Kindern zuliebe! Letztlich sind sie auch ein gutes Investment in die gesellschaftliche Zukunft, solange Unterstützung nicht in Assistenzialismus führt. Sie wird weder dem Unterstützten gerecht, noch dem Wohlwollen der Unterstützer, die allzu schnell eine ‚soziale Hängematte‘ vermuten und damit wirksames soziales und sozialpolitisches Handeln diskreditieren.

Armutsbekämpfung – eine Gratwanderung

Armutsbekämpfung bzw. der Einsatz für Chancengleichheit ist eine Gratwanderung. Sie hat zunächst die Freiheit des anderen zu respektieren. Gut gemeintes Handeln ist dann gut, wenn es den anderen wertschätzt, die Unterstützung nicht an Gegenleistungen knüpft und die Annahme der Unterstützung ein Angebot ist, das auch abgelehnt werden darf. Dies schließt auch die Toleranz gegenüber Lebensweisen ein, die vielleicht nicht die eigenen sind. Niemand darf zu seinem Glück gezwungen werden.

Geht es jedoch um Leistungen, die nicht freiwillig sind, sondern die die Gesellschaft vorsieht, um Benachteiligungen zu vermeiden, Ungleichheit zu dämpfen und – im Blick auf junge Menschen – Entwicklungschancen zu eröffnen, dann knüpfen sich daran Ansprüche. Für alle gilt eine Schulpflicht, weil für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein Grundmaß an Bildung aller Mitglieder notwendig ist. Für den Bezug von Leistungen ist Mitwirkung nicht nur aus pädagogischen oder moralischen Gründen, sondern auch der Sache wegen Voraussetzung.

Jugendsozialarbeit kennt diese Herausforderungen. Ihre Chancen liegen darin, dass sie mit jungen Menschen arbeitet; Menschen, deren Startvoraussetzungen nicht entscheidend sein dürfen für ihren persönlichen Lebensweg und ihren Ort in der Gesellschaft; Menschen, die bereit sind, ‚an ihrem Glück zu schmieden‘, die aber schlichtweg keinen Hammer hatten, um damit anzufangen.

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Den vollständigen Beitrag lesen Sie in „Jugendarmut. Zwischen Chancenlosigkeit und Aufbruch“ in ASPEKTE der Jugendsozialarbeit Nr. 80. Die Publikation kann kostenfrei bei Lydia Krämer bestellt werden. Online lesen Sie die ASPEKTE hier.

Quelle: ASPESKTE der Jugendsozialarbeit Nr. 80

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