Aktualisierte Info-Skripte: Ausbildungsförderung und SGB II

Vorrangig vor Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§7 Abs. 5 SGB II) sind bei Ausbildungen die Leistungen nach dem BAföG und die Berufsausbildungsbeihilfe nach §§ 51ff und 57ff SGB III bzw. das Ausbildungsgeld für behinderte Menschen in bestimmten Ausbildungssituationen. Von diesem Vorrang bzw. den SGB II-Leistungsausschluss gibt es Einzelfall-Ausnahmen. Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Schaller veröffentlicht zu der Frage inwieweit Ausbildungsförderung und SGB II kompatibel sind Skripte, die er in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Diesen August hat RA Schaller drei Skripte überarbeitet:

SGB II und Ausbildungsförderung

BAföG für Ausländer

Wohngeld für Auszubildende

Quelle: Rechtsanwalt Joachim Schaller; Harald Thomé

Ähnliche Artikel

Cover des Kinder- und Jugendhilfereports

Kinder- und Jugendhilfereport 2024 erschienen

Der „Kinder- und Jugendhilfereport“ (KJH-Report) bündelt wichtige statistischen Daten zur gesamten Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und verdichtet sie zu Kennzahlen. Basierend darauf liefert der

Skip to content