Der Bundestag hat eine gesetzliche Verankerung der Assistierten Ausbildung (AsA) im § 130 SGB III beschlossen. Zum 1. Mai 2015 trat das Gesetz in Kraft. Zur Ausgestaltung und Umsetzung des neuen Förderinstruments hat die Bundesagentur für Arbeit ein Fachkonzept herausgegeben. Ein afa-Info fasst die wesentlichen Bestandteile zusammen und klärt auf über
- Ziele und Inhalte der „Assistierten Ausbildung“,
- Förderfähigkeit,
- Förderdauer,
- Relevante Akteure,
- Querschnittsaufgaben,
- Personalschlüssel.
Quelle: arbeit für alle e. V.