Standpunkt zum Reformgesetz der Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) steht vor der parlamentarischen Beratung. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat zum Gesetz (KJHSRG) einen klaren Standpunkt (im Wortlaut):

Gesellschaftliche Teilhabe aller jungen Menschen stärken

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) bedauert, dass die Bundesregierung mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe für die kommenden Jahre aufgibt. Wir kritisieren, dass die Unterstützung von Jugendlichen und jungen Menschen der Kassenlage in Kommunen, in Ländern und im Bund unterliegt. Wir warnen davor, die individuellen Hilfen zur Erziehung für Jugendliche und junge Erwachsene teilweise in sozialpädagogisch begleitete Wohnformen zu verlagern. Wir appellieren an die demokratischen Fraktionen im Bundestag, die Kinder- und Jugendhilfe zu stärken, die Arbeit der Fachkräfte zu sichern und den jungen Menschen die Unterstützung zu garantieren, die sie zur gesellschaftlichen Teilhabe benötigen.

In einer diversen Gesellschaft sollen alle gleichermaßen teilhaben. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit körperlichen, geistigen und seelischen Herausforderungen müssen darauf vertrauen, dass sie wie alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mitwirken können – unabhängig vom Lebensmittelpunkt. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt dieses Ziel auf, wenn er Kommunen und Ländern überlässt, einen bundesweiten Rahmen nach eigenem Ermessen zu erfüllen. Das wird zu ungleichen Lebens- und Förderbedingungen in Deutschland für die betroffene Gruppe von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie deren Familien führen.

Wir freuen uns, dass die Potenziale der Jugendsozialarbeit mit ihren präventiven Angeboten im Sozialraum junger Menschen als Institution durch das Gesetz stärker anerkannt werden. In der Konsequenz müssen sie stärker und verlässlich öffentlich gefördert werden. Die Vorrangregelung der Jugendsozialarbeit für Jugendliche und junge Erwachsene gegenüber Hilfen zur Erziehung (HzE) lehnen wir dennoch ab. Sozialpädagogisch begleitete Wohnform (Jugendwohnen) nach § 13 (3) sind keine Erziehungshilfe light. Junge Menschen in der Erziehungshilfe benötigen weiter sozialpädagogisch betreute Wohnformen.

Jugendwohnen ist ein Unterstützungsangebot für junge Menschen, die primär ausbildungs- und arbeitsmarktbedingt an einem neuen Wohnort auf sich allein gestellt sind und ihren Alltag gestalten (müssen). Zudem richten sich Angebote der Jugendsozialarbeit unmittelbar an die jungen Menschen, während Adressaten der Hilfen zur Erziehung die Personensorgeberechtigten sind. Jugendsozialarbeit hat nicht die Bearbeitung eines „Erziehungsdefizits“ zum Gegenstand, sondern die gesellschaftliche und berufliche Integration von jungen Menschen.

Das Gesetz wird in jetziger Form gravierende negative Auswirkungen auf das Jugendwohnen haben. Es fehlen bereits gegenwärtig Wohnplätze für junge Menschen in Ausbildungssituationen. Und der in der Jugendsozialarbeit übliche Personalschlüssel würde nicht passen, um junge Menschen angemessen erzieherisch zu betreuen.

Als Ziel wird formuliert, die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig sichern zu wollen. Sie soll krisenfest ihrer Verantwortung für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen gerecht werden können. Aus unserer Sicht wird die Wirkung des Gesetzes das Ziel nicht erreichen, sondern die Kinder- und Jugendhilfe schwächen und tiefer in eine Krise drängen, die seit Jahren durch prekäre Finanzierung verstärkt wird.

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