Sozialstaat reformieren, Armut bekämpfen

Eine neue Studie des ifo-Instituts im Auftrag des AWO Bundesverbandes zeigt: Eine Zusammenführung von Sozialleistungen kann so gestaltet werden, dass Armutsrisiken sinken – insbesondere für Familien mit Kindern. Gerade aus Sicht der Jugendsozialarbeit lohnt die Lektüre. Denn die Studie macht auch deutlich, wie entscheidend die politischen Ziele sind, die einer Sozialstaatsreform zugrunde liegen.

Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag: Wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, muss sich in einem komplexen Geflecht unterschiedlicher Leistungen, Zuständigkeiten und Anrechnungsregeln zurechtfinden. Im Koalitionsvertrag wurden deshalb unter anderem die Bündelung und bessere Abstimmung steuerfinanzierter Sozialleistungen, stärkere Erwerbsanreize und eine Reform der Hinzuverdienstregeln vereinbart. Die Kommission zur Sozialstaatsreform empfahl Anfang 2026 ein integriertes Sozialleistungssystem.

Wie eine solche Zusammenführung konkret ausgestaltet werden könnte, untersucht das ifo-Institut im Auftrag des AWO Bundesverbandes. Die im August veröffentlichte Studie „Reduktion von Armutsrisiko im integrierten Transfersystem“ simuliert einen Reformansatz, bei dem Wohngeld und Kinderzuschlag in einer integrierten Leistung aufgehen, die auf dem Einkommensbegriff des SGB II basiert. Damit werden bislang unterschiedliche Regeln zur Berücksichtigung und Anrechnung von Einkommen vereinheitlicht.

Innerhalb der neuen Leistung wird zwischen einer existenzsichernden und einer existenzunterstützenden Komponente unterschieden. Letztere richtet sich an Haushalte, die bereits über geringe Einkommen verfügen, aber weiterhin Unterstützung benötigen.

Bemerkenswert ist die Zielsetzung des Modells. Bei seiner Entwicklung stehen Verteilungsziele ausdrücklich an erster Stelle. Insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen und Familien mit Kindern sollen bessergestellt werden. Positive Beschäftigungseffekte sind ein weiteres, aber nachgeordnetes Ziel. Fiskalische Kosten werden ausgewiesen, sind jedoch keine eigenständige Zielgröße.

Mehr Einkommen soll sich lohnen

Um Erwerbstätigkeit im Bereich niedriger Einkommen attraktiver zu machen, enthält das Modell mehrere Elemente. Wer die existenzunterstützende Leistung erhält und mit dem eigenen Erwerbseinkommen die Minijobgrenze überschreitet, erhält einen Erwerbsbooster von monatlich 100 Euro. Bei Paaren gilt dies für jede erwerbstätige Person.

Für Alleinerziehende wird oberhalb der Minijobgrenze pro Kind ein weiterer Freibetrag von 255 Euro angesetzt. In diesem Einkommensbereich wird zusätzliches Erwerbseinkommen zunächst nicht auf die Transferleistung angerechnet. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Alleinerziehende durch die Zusammenführung der bisherigen Leistungen schlechtergestellt werden.

Hinzu kommen nach Haushaltstyp differenzierte Transferentzugsraten. Vereinfacht gesagt bestimmen sie, wie stark eine Sozialleistung sinkt, wenn das eigene Einkommen steigt. Das Modell ist so angelegt, dass von einem zusätzlich verdienten Euro mehr im Haushalt verbleiben kann.

Armutsbekämpfung gibt es nicht zum Nulltarif

Die Ergebnisse der Simulation zeigen, dass sich Armut reduzieren ließe. Die Armutsrisikoquote sinkt um 0,9 Prozentpunkte, die Kinderarmutsrisikoquote um 1,0 Prozentpunkte. Besonders profitieren würden untere Einkommensgruppen sowie Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern. Gleichzeitig errechnet das Modell positive Beschäftigungseffekte.

Der Reformansatz ist allerdings kein Sparmodell. Unter Berücksichtigung der erwarteten Verhaltensänderungen entstehen den öffentlichen Haushalten jährlich Mehrausgaben von knapp 5,4 Milliarden Euro. Das ist auch eine Konsequenz der gesetzten Prioritäten der Studie. Die Besserstellung von Haushalten mit niedrigen Einkommen, insbesondere von Familien mit Kindern, steht ausdrücklich im Vordergrund.

Gerade mit Blick auf die Debatte um die Sozialstaatsreform ist das aufschlussreich. Leistungen zu bündeln, Erwerbsanreize zu verbessern, Armut zu verringern und zugleich öffentliche Ausgaben zu begrenzen sind Ziele, die nicht automatisch in dieselbe Richtung weisen. Das zeigt die Studie an einer Vergleichsrechnung. Würden Wohngeld und Kinderzuschlag lediglich abgeschafft und ansonsten die bestehenden Anrechnungsregeln der Grundsicherung beibehalten, könnten gut vier Milliarden Euro jährlich eingespart werden. Der Preis dafür wäre hoch. Insbesondere Haushalte mit Kindern würden Einkommen verlieren. Die Armutsrisikoquote würde um 0,9 Prozentpunkte steigen, die Kinderarmutsrisikoquote sogar um 2,2 Prozentpunkte.

Die Studie liefert einen wichtigen Impuls für die politische Debatte zur geplanten Sozialstaatsreform. Welche Ziele bei einer Sozialstaatsreform Priorität erhalten, entscheidet wesentlich über ihre Verteilungswirkungen. Soll eine Reform nicht nur vereinfachen und Erwerbsanreize verändern, sondern auch Armut verringern, muss Armutsbekämpfung von Anfang an ein Gestaltungsziel sein.

Dabei sollte im Blick bleiben, dass die Studie eine mögliche Reform simuliert. Ihre Ergebnisse sind keine sichere Vorhersage. Insbesondere die tatsächliche Inanspruchnahme einer neuen Leistung lässt sich nur begrenzt prognostizieren. Verwaltungsaufwand (und durch dessen Reduktion ergebende Einsparmöglichkeiten) sowie rechtliche und organisatorische Fragen untersucht die Studie nicht.

Junge Menschen sind mehr als Mitglieder eines Haushalts

Aus Sicht der Jugendsozialarbeit verdient die Studie eine klare Leseempfehlung. Eine bessere materielle Absicherung von Familien ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut. Zugleich muss die Perspektive auf junge Menschen weiter reichen.

Der Monitor „Jugendarmut in Deutschland“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) belegt: Jede*r Vierte zwischen 18 und 24 Jahren war 2023 armutsgefährdet. Bei den unter 18-Jährigen waren es 20,7 Prozent. Jugendarmut erschöpft sich zudem nicht im verfügbaren Haushaltseinkommen. Sie beeinträchtigt Bildungs- und Zukunftschancen, erschwert gesellschaftliche Teilhabe und zeigt sich beispielsweise dort, wo bezahlbarer Wohnraum fehlt oder Mobilität zum Kostenproblem wird.

Junge Menschen ausschließlich über Einkommen und Erwerbstätigkeit ihres Elternhauses in den Blick zu nehmen, greift deshalb zu kurz. Besondere Bedeutung gewinnt diese eigenständige Perspektive beim Übergang ins Erwachsenenleben. Ausbildung oder Studium, der Einstieg in den Beruf und der Auszug aus dem Elternhaus sind Schritte in die Selbstständigkeit – und zugleich Lebensphasen mit eigenen Armutsrisiken. Wer dabei nicht auf finanzielle Unterstützung durch die Familie zurückgreifen kann, startet unter erheblich schwierigeren Bedingungen.

Um Jugendarmut zu bekämpfen ist eine Sozialpolitik erforderlich, die junge Menschen als eigenständige Subjekte mit eigenen Bedarfen und Teilhabeansprüchen wahrnimmt. Dazu gehören armutsfeste und einfach zugängliche Leistungen. Ebenso notwendig ist eine soziale Infrastruktur, die unabhängig vom Geldbeutel der Eltern Zugänge zu Bildung, Ausbildung, Mobilität, bezahlbarem Wohnen sowie sozialer und kultureller Teilhabe ermöglicht.

Laut der neuen AWO-ifo-Studie kann eine Reform des Transfersystems bzw. sozialstaatlicher Leistungen Erwerbsanreize und Armutsbekämpfung miteinander verbinden; unter der Voraussetzung, dass Armutsreduzierung von Anfang an ein Ziel ihrer Ausgestaltung ist. Für die Bekämpfung von Jugendarmut muss dieser Gedanke konsequent weitergeführt werden. Die Lebenslagen und Teilhabechancen junger Menschen müssen selbst zum Maßstab sozialpolitischer Reformen werden. Junge Menschen brauchen einen Sozialstaat, der ihre materielle Existenz armutsfest sichert, und eine verlässliche soziale Infrastruktur, die ihnen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

Text: Silke Starke-Uekermann, Projektleitung für den Monitor
„Jugendarmut in Deutschland”

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