Nachdem der Paritätische Gesamtverband ein Arbeitspapier zu massiven Kürzungsvorschlägen in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht hat, warnen zahlreiche Akteure vor den Folgen. Die Vorschläge von Bund, Ländern und Kommunen zielen auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen für junge Menschen und Familien. Ein Teil der Ideen ist bereits im Entwurf für ein Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) umgesetzt.
Die BAG KJS kritisiert in der Stellungnahme zum KJHSRG vor allem, dass die individuellen Bedarfe und Lebenslagen junger Menschen geschwächt und die Inklusion erschwert werden. Der Vorrang struktureller Angebote (u. a. gemeint ist die Jugendsozialarbeit gegenüber individuellen Hilfen zur Erziehung) sowie das Streichen oder Bündeln von Integrationsleistungen und Assistenzen sollen laut Gesetzentwurf Milliardenausgaben sparen. Junge Erwachsene wie Careleaver*innen sollen ebenfalls nach den Plänen der Arbeitsgruppe nicht mehr wie bisher unterstützt werden – mehr als eine Milliarde Euro soll das die Kassen von Kommunen und Ländern entlasten. Im vorliegenden Gesetzentwurf werden dazu bereits die Weichen gestellt.
Rückbau der Subsidiarität
Werden die Ideen der Arbeitsgruppe weiter verfolgt, sollen öffentliche Träger der Jugendhilfe künftig stärker als bisher eigene Angebote erbringen. Damit wird die Subsidiarität und die Rolle der freien Träger massiv verändert. Die weitere Umsetzung der inklusiven SGB VIII-Reform soll gestoppt, die Umsetzung des Ganztages verschoben und das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung begrenzt werden. Setzen sich die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände durch, droht ein massiver Abbau von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Inakzeptable Pläne für junge Geflüchtete
Aus Sicht der BAG KJS sind die Ideen mit Bezug auf junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge inakzeptabel. Das Land Sachsen schlägt vor, die junge Menschen ab 16 Jahren nicht mehr in Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen, sondern in Gemeinschaftsunterkünften. Dort bestehen deutlich niedrigere Schutzstandards und Unterstützungsangebote. Kinderrechtskonvention, bestehendes Recht im SGB VIII sowie der Kinderschutz widersprechen diesen Plänen. Gerade junge Menschen benötigen intensive Unterstützung, das bestätigen Berater*innen der Jugendmigrationsdienste (JMD).
AGJ mahnt vor Vertrauensverlust
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mahnt vor dem Hintergrund der Pläne, die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe zu beteiligen. „In den vergangenen Jahren war es ein Grundkonsens in der Kinder- und Jugendhilfe, dass Reformen und auch Zukunftsperspektiven der Kinder- und Jugendhilfe in Auseinandersetzung und Dialogprozessen mit der Fachöffentlichkeit und Vertretungen von jungen Menschen und Familien ausgehandelt werden“, betont der Geschäftsführende Vorstand der AGJ in einem Zwischenruf. Weiter heißt es: „Es wäre für das politische Vertrauen in der Kinder- und Jugendhilfe folgenschwer, wenn gerade angesichts der derzeitigen politischen Situation die etablierten Strukturen nicht mehr aktiviert werden, sondern intransparent einige Beteiligte in der Kinder- und Jugendhilfe Vorschläge für Leistungseinschränkungen sowie in der Argumentation kaum fachlich begründete Veränderungen im Kinder- und Jugendhilferecht vornehmen wollen. Auch die fiskalischen Argumente bedürfen einer Nachvollziehbarkeit und fachlichen Rückbindung“.
Text: Michael Scholl



