Kommission schafft wertvolle Expertise für Jugendmedienschutz

Die Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt beschreibt in einem umfangreichen Bericht die digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen für junge Menschen. Sie arbeitet die Wirkung auf junge Menschen und ihre Teilhabepotenziale heraus. Zum Bericht gehört ebenfalls ein Status der Medienkompetenzvermittlung und Prävention, der pädagogischen Praxis und Unterstützungsstrukturen sowie eine Übersicht zu geltender Rechtslage und Regulierung. Die BAG KJS sieht im Bericht eine wertvolle Grundlage für die Debatte über wirksamen Jugendmedienschutz.

Die Kommission formuliert vorsichtig und ausgewogen. Sie nennt Potenziale und Herausforderungen. Den Expert*innen gelingt ein aktueller Blick auf die zentralen Felder in der Debatte: digitale Lebenswelt, Medienkompetenz und gesetzlicher Rahmen. Handlungsempfehlungen wird die Kommission bis zum Sommer formulieren. Es lässt sich bereits eine klare Verantwortung für Jugendmedienschutz bei den Anbietern herauslesen. In einer Synopse schreibt die Kommission: „Die Bestandsaufnahme ist keine Priorisierung einzelner Maßnahmen, sondern eine strukturierte Gesamtschau: Sie zeigt, dass Schutz, Befähigung und Teilhabe nur dann angemessen verstanden werden können, wenn Risiken, Bildung, Prävention und Regulierung gemeinsam betrachtet werden“.

Chancen und Risiken stehen nebeneinander

Das Smartphone fungiere als zentraler Zugang zu Kommunikation, Unterhaltung, Information, sozialer Einbindung und zunehmend auch zu produktiven KI-basierten Anwendungen, stellt das Gremium fest. Zunächst beschreiben die Expert*innen Gefährdungslagen und Interaktionsrisiken. Sie befassen sich mit Hass, Extremismus und Gewaltdarstellungen. Sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen werden thematisiert sowie selbstgefährdendes Verhalten. Beleuchtet werden plattformspezifische und technologische Treiber wie Dark Patterns – manipulative Design- und Benutzerelemente. Neben den Risiken geht das Gremium auf Entwicklungschancen und Teilhabemöglichkeiten digitaler Medien ein.

Präventive Stärke der Kinder- und Jugendhilfe

Medienkompetenzförderung, Medienbildung und Prävention sind Schwerpunkte eines zweiten Kapitels. Die Fachleute blicken auf die Bedeutung der Pädagogik in der frühen Kindheit, fokussieren aber zugleich auf die Schul-Phase. „Schule ist ein zentraler Ort, um flächendeckend alle Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern mit präventiven Maßnahmen zu erreichen, aber ihre bloße Zuständigkeit garantiert noch keine wirksame Medienbildung“, konstatieren die Expert*innen. Sie beschreiben deswegen auch die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienhilfe als wichtige Bausteine. „Medienbildung und medienbezogener Kompetenzerwerb werden dort vor allem im Modus der Prävention, der Beratung und des erzieherischen Jugendschutzes behandelt. Die Hilfe richtet sich dabei nicht nur an junge Menschen selbst, sondern auch an Eltern, andere Erziehungsberechtigte und wirkt im Sozialraum“, heißt es in der Synopse zum Bericht.

EU-Recht beeinflusst nationale Regelen

Im 3. Teil des Berichts wird der rechtliche und regulatorische Rahmen sowie bestehende Rechtslagen dokumentiert. Der Kinder- und Jugendschutz in digitalen Umgebungen sei unions-, bundes- und landesrechtlich bereits weitreichend geregelt, allerdings stark überlagert und in seiner Anwendung komplex, meint die Kommission. Herausforderungen liegen unter anderem in einem wirksamen Vollzug gegenüber großen und grenzüberschreitend tätigen Plattformen. Betont wird, dass nationale Regeln durch Pflichten der Europäischen Union bestimmt werden.

Kritik an fehlender ökonomischer Perspektive

Kritik am Bericht äußert Nina Kollek. In einem Gastbeitrag von Table-Media schreibt sie: Die durchaus umfangreiche Bestandsaufnahme lasse die politikwissenschaftliche, informatorische und ökonomische Perspektive nicht erkennen. Gerade letztere sei relevant, weil das Geschäftsmodell der Plattformen und ihre Logik erst enorme Risiken für den demokratischen Zusammenhalt oder das Wohlbefinden der Nutzenden habe. Die Bildungsforscherin und Politikwissenschaftlerin (seit 2023 Professorin für Erziehungs- und Sozialisationstheorie an der Universität Potsdam) empfiehlt, bis zum Vorlegen der Handlungsempfehlungen noch Aspekte zu ergänzen: Algorithmische Empfehlungssysteme, „Dark Patterns“ und gezielt auf Aufmerksamkeit ausgelegte Designs sollten nicht nur als Faktoren für Risiken sondern als deren systematischer Ursprung bewertet werden. „Wenn Risiken primär als Ergebnis individueller Nutzung verstanden werden, liegen die Lösungen nahe: mehr Medienbildung, Prävention und Elternarbeit. All das ist notwendig, greift aber zu kurz, solange zentrale Treiber unangetastet bleiben“ schreibt sie bei Table.Media (Paywall).

Nina Kolleck kommentiert mit Verweis auf die gesellschaftliche Dimension, dass der Bericht Phänomene wie Hate Speech, Desinformation oder algorithmisch verstärkte Inhalte nenne, bei den Folgen für den demokratischen Zusammenhalt jedoch vage bleibe. Polarisierung, digitale Fragmentierung oder neue Spaltungslinien würden nicht systematisch als Teil des Problems eingeordnet.

Befähigen statt verbieten

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit – und damit auch die BAG KJS – hatte sich bereits vor dem Bericht der Expertenkommission in der Debatte um Verbote positioniert. Befähigen statt verbieten ist die zentrale Forderung: Ein generelles Verbot des Zugangs zu Social-Media-Angeboten für junge Menschen ist der falsche Weg. Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention müssen Schutz, Befähigung und Teilhabe ausbalanciert sein. Im Interesse junger Menschen darf ihre Altersgruppe vom Zugang zu Informationen, digitalen Räumen und gesellschaftlichen Entwicklungen nicht ausgeschlossen sein.

Text: Michael Scholl

 

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