Sachverständige bewerten SGB II-Reformpläne

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales diskutierte mit Sachverständigen zur Reform des Bürgergeldes in eine neue Grundsicherung. Im nächsten Schritt soll das Gesetz Anfang März abschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden. Mit Blick auf Empfehlungen der Expert*innen könnten Konflikte innerhalb der Koalition noch den Prozess verzögern.

In der Anhörung machte vor allem Stefan Graaf, Geschäftsführer des Jobcenters StädteRegion Aachen sowie Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Jobcenter NRW und Sprecher des Bundesnetzwerks (BNW) der Jobcenter, in seiner umfangreichen Stellungnahme deutlich: „Die allermeisten Leistungsberechtigten nehmen an den Vermittlungsbemühungen teil.“ Er schaute in seiner Bewertung vor allem auf die schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit, die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums und den verlässlichen Schutz in besonderen Lebenslagen sowie auf die Vollzugstauglichkeit des Gesetzes. Zum letzten Punkt stellte er klar: „Aus Sicht der Jobcenter gilt ganz praktisch: Nur Normen, die verständlich, rechtssicher und in der täglichen Arbeit administrierbar sind, entfalten die gewünschte Steuerungswirkung – alles andere produziert Reibungsverluste, zusätzliche Rechtsstreitigkeiten und bindet Ressourcen, die wir eigentlich für Beratung, Vermittlung und Förderung brauchen“. In diesem Sinne wies er auf viele Defizite im Gesetzestext hin und warnte, der vorliegende Entwurf könne das Ziel verfehlen.

Zweifel an nachhaltiger Arbeitsmarktintegration

Eine Neuregelung sollte konsequent daran gemessen werden, ob sie Verfahren für Bürger*innen und Verwaltung vereinfacht oder bereits bestehende Überkomplexität erhöht. Ziel der Grundsicherung müsse sein, Menschen in existenzsichernden Notlagen verlässlich zu unterstützen, und sie wirksam und nachhaltig in Ausbildung und Arbeit zu integrieren. Er nannte unter anderem Bedingungen, die dem Ziel dienen, etwa ausreichend Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie eine verlässliche Kinderbetreuung. Beides existiere nicht im notwendigen Umfang. Im Sinne einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt äußerte er auch Zweifel am Vermittlungsvorrang. Die wissenschaftliche Einordnung weise ausdrücklich auf das Spannungsfeld hin, sagte Stefan Graaf: „Die schnelle Aufnahme „des erstbesten Jobs“ kann zulasten von Passung und Beschäftigungsqualität gehen und damit die dauerhafte Stabilität der Integration gefährden. Das betrifft nicht nur Lohn- und Arbeitsbedingungen, sondern auch das Risiko kurzfristiger Jobabbrüche, wiederholter Leistungsunterbrechungen und Drehtür-Verläufe“.

Risiko von Widersprüchen

Für die Mitarbeitenden im Jobcenter sei elementar, dass Unsicherheiten minimiert werden und einheitliche Regeln bestehen. Ansonsten steige das Risiko uneinheitlicher Handhabung zwischen Teams, Standorten und Trägern – und damit auch das Risiko von Widersprüchen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, die am Ende Mehrkosten bedeuten und das System überlasten. Am Beispiel der Sanktionen lasse sich das Problem besonders deutlich machen: „So nachvollziehbar die Zielrichtung ist, so anspruchsvoll ist die praktische Umsetzung“, warnte Stefan Graaf. Die Regeln zur Mitwirkung und die Konsequenzen seien nur dann ein Zugewinn, wenn sie in der Breite standardisiert, rechtssicher und IT-gestützt abgewickelt werden können. In seinem Fazit betont der Geschäftsführer des Jobcenters: „Aus Sicht der Jobcenterpraxis ist der entscheidende Punkt nicht, ob politische Akzente „härter“ oder „fördernder“ gesetzt werden – sondern ob die Normen am Ende einfach, verständlich, rechtssicher und digital administrierbar sind und der Zielerreichung der neuen Grundsicherung helfen“. Wo zusätzliche Prüf- und Beratungspflichten (z. B. mietrechtliche Vertiefung) oder neue Anknüpfungen an externe Statusinformationen (z. B. Haftbefehle) geschaffen würden, müssten Zuständigkeiten, Datengrundlagen, IT-Schnittstellen, Dokumentationsanforderungen und Ressourcen vorher geklärt sein. „Andernfalls steigen der Verwaltungsaufwand, die Fehleranfälligkeit und die Belastung der Mitarbeitenden – ohne dass dies zwingend zu mehr Integration oder mehr Gerechtigkeit im Ergebnis führt“.

Wirkung des Bürgergeldes nicht evaluiert

Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hielt Veränderungen bei den angedrohten Sanktionen für erforderlich. Jede dritte bisher verhängte Sanktion betreffe Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Die im Gesetz formulierten Schutzvorkehrungen reichten bei weitem nicht aus. Aus Sicht des Paritätischen nehme der Gesetzentwurf die Fortschritte der Bürgergeldreform zurück. Obwohl eine Evaluation dieser Reform für Ende des Jahres 2026 angekündigt war, würden Reformschritte revidiert, bevor deren Wirkung empirisch überprüft wurde. Katja Kipping betonte zudem: „Mit dem Gesetzesentwurf geht auch eine Schuldzuweisung an die Betroffenen einher. Eine Perspektive für mehr Unterstützung und nachhaltige Beschäftigungspolitik fehlt hingegen“. Die vorliegenden Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten gegenüber dem Regierungsentwurf wichtige Punkte: etwa die Vorschläge zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und zur Förderung der sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, der Verzicht auf Sanktionen sowie die Sicherstellung der Wohnbedarfe.

Korrekturen angemahnt

Nahezu alle Sachverständigen mahnten Korrekturen an, auch wenn die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund und Einzelsachverständige die geplanten Änderungen grundsätzlich positiv werteten.

Text: Michael Scholl

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