Wichtige Gesetze für junge Menschen bleiben liegen

Mit dem Bruch der Regierung aus SPD, Bündnis90/Grünen und FDP werden zahlreiche Gesetze nicht mehr beschlossen. Darunter sind einige, die Einfluss auf das Leben junger Menschen – insbesondere derer in schwierigen Lebenslagen – haben. Ein Überblick.

An erster Stelle ist es für bundeszentrale Infrastrukturen der Kinder- und Jugendhilfe problematisch, dass kein Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen wurde. Zu diesen Strukturen zählen Träger der Jugendsozialarbeit wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit. Für die zivilgesellschaftlichen Strukturen bleibt es vorerst bei den Etatansätzen der Bundesregierung als Grundlage für eine vorläufige Haushaltsführung. Für Programm wie Mental Health Coaches bestand die Hoffnung, dass der Bundestag zusätzliche Mittel investiert. Immerhin wurde für 2025 der Kinder- und Jugendplan „fortgeschrieben“ und damit in gleicher Höhe wie 2024 ausgestattet. Der Bund kann bis zu einem neuen Haushalt Mittel auszahlen, jedoch nur „auf Sicht“.

Kindergrundsicherung und Gesundheit

Sozialpolitische Pläne werden in die kommende Legislatur geschoben und nach Stand der Dinge neu oder nicht mehr in Angriff genommen. Das gilt zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut für die Kindergrundsicherung, die seit der 1. Lesung im November 2023 im Bundestag ohne Ergebnis verhandelt wird. Das gilt für Gesetze, die zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und für eine ortsnahe Gesundheitsversorgung Verbesserungen bringen sollten. Nach einem langen Beteiligungsprozess und engagierten Stellungnahmen hat es ein Gesetzentwurf zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe bisher nicht zu einem Kabinettbeschluss gebracht, von einer parlamentarischen Beratung und Entscheidung gar nicht zu sprechen.

Keine SGB III Modernisierung

Kürzungen bei Jobcentern und damit bei der Unterstützung von jungen Menschen unter 25 im Übergangssystem können ohne anderslautende Haushaltsbeschlüsse nicht aufgehalten werden – mit drastischen Folgen für Maßnahmen der Jugendberufshilfe sowie aufsuchende Arbeit im Übergangssystem. Die geplante Modernisierung des SGB III ist ebenfalls vom Tisch. Aus Perspektive des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit kann das von Vorteil sein. Denn durch das Aus der Regierung werden die Arbeitsagenturen zunächst nicht in eine exponierte Stellung bei den Jugendberufsagenturen gebracht. Außerdem kommt die geplante umfassende Beratung über den bisherigen Auftrag der Agenturen hinaus nicht zum Tragen. Zu guter Letzt werden die Sanktionen gegenüber Bürgergeldempfänger*innen nicht Gesetz. Mit Blick auf eine neue Regierung ist jedoch zu erwarten, dass der Druck auf Menschen in schwierigen Lebenslagen – darunter auch junge Menschen – nicht abnehmen wird.

Demokratieförderung

Das Demokratiefördergesetz, seit der 1. Lesung im März 2023 vom Parlament nicht zum Beschluss weiterentwickelt, wird nach Stand der Dinge in einer neuen Legislatur nicht mehr aufgerufen und beschlossen. Das Gesetz sollte die Förderung demokratiefördernder Projekte und Strukturen sichern und somit Demokratie stärken. Nach jetziger Sachlage wird eine demokratische Mehrheit aber noch das Verfassungsgericht besser vor Angriffen aus völkisch-nationalistischen und antidemokratischen Parteien schützen.

Kinder- und Jugendpolitik

Es bleiben Baustellen in der Kinder- und Jugendpolitik, deren Perspektive unklar ist. Nationale Aktionspläne zur Kinder- und Jugendbeteiligung sowie zur Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche laufen ins Leere, Initiativen gegen die wachsende Wohnungslosigkeit von jungen Menschen und Familien verpuffen zunächst. Auf eine neue Regierungsmehrheit im Parlament und auf die demokratische Opposition warten ab März wichtige Aufgaben, die im Interesse junger Menschen keinen Aufschub dulden.

Autor: Michael Scholl, Grundlagenreferent

Quellen: Bundestag, Bundesregierung, Bundestagszusammenfasser

 

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