Junge Menschen, die in Pflegefamilien oder stationären Wohngruppen aufwachsen, sowie junge Eltern(teile), die einer spezifischen Unterstützung bei der Erziehung und Pflege ihrer Kinder bedürfen, müssen aktuell noch bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Einkommensquellen an das Jugendamt abgeben; sich damit an den Kosten der Hilfen beteiligen. Die Bundesregierung will das ändern. Ein Vorhaben, das viele Organisationen und Sozialverbände begrüßen, erfüllt es doch ihre Forderungen. Kritik entzündete sich jedoch an dem vorgelegten Gesetzentwurf. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. kritisierte, dass bei der geplanten Entlastung nicht alle jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt seien und forderte den Gesetzgeber auf, die Gerechtigkeitslücke zu schließen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend befasst sich kurz vor der 3. Lesung im Bundestag nochmal mit dem Regierungsentwurf und hat noch einen Beschlussantrag zur Verbesserung der Situation von jungen Menschen in geförderten Ausbildungen erlassen, so dass auch Ausbildungsgeld behalten werden darf. Es handelt sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Laut Plan befasst sich der Bundesrat damit am 16. Dezember 2022.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; BAG KJS; AGJ