Die Bundesregierung hat den Nachzug von Kindern, Jugendlichen und Eltern auf der Flucht erleichtert. Damit wolle sie die Vorgaben mehrerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Familienzusammenführung „möglichst schnell“ umsetzen, ist einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion zu entnehmen. Im August hatte der EuGH in zwei Urteilen die Praxis der deutschen Behörden bei der Familienzusammenführung als rechtswidrig kritisiert. Demnach dürfen minderjährige unbegleitete Geflüchtete unter bestimmten Voraussetzungen ihre Familien auch dann nach Deutschland nachholen, wenn sie während des Verfahrens volljährig werden. Dasselbe gilt für volljährig gewordene Jugendliche, die zu ihren als Flüchtlinge anerkannten Eltern in Deutschland nachziehen möchten. In früheren Fällen hatten deutsche Behörden in diesen Fällen den Familiennachzug oft verwehrt. Ein Kind soll unter bestimmten Voraussetzungen zudem als „minderjährig“ gelten, wenn es nach dem Stellen eines Asylantrags, aber vor Stellung des Visumsantrags 18 Jahre alt geworden ist. Im Schnitt bearbeiten Behörden den Angaben zufolge mehr als acht Monate lang Asylverfahren von minderjährigen und unbegleiteten Geflohenen. Stellen diese jungen Menschen einen Asylantrag, sind sie im Schnitt gut 15 Jahre alt. Seit 2018 wurden mehr als 15.000 zunächst abgelehnten Minderjährigen vor Gericht doch noch Schutz in Deutschland gewährt.
Quelle: KNA; Funke Mediengruppe; Bundestagsfraktion Die Linke