Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) dringt auf eine entschiedenere Bekämpfung von Rassismus. Rassistisch motivierte Straftaten müssten ebenso wirksam verfolgt werden wie struktureller und institutioneller Rassismus, mahnte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts, Beate Rudolf, während einer Sitzung des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Anlass für das Gespräch war die Beratung des DIMR-Berichts über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2020 bis 2021 sowie des Jahresberichts 2020 des Menschenrechtsinstituts.
Menschenrechtsverletzungen durch behördliche Praxis unterbinden
Gerade hinsichtlich eines wirksamen Opferschutzes und einer „kritischen Auseinandersetzung mit behördlichen Praxen“ sieht die Menschenrechtsexpertin deutlichen Handlungsbedarf: Staatliche Antidiskriminierungsstellen und andere Unterstützungsstrukturen müssten weiter gestärkt werden.
Kinderrechte sind Menschenrechte und gehören ins Grundgesetz
Kritisch merkte die Institutsdirektorin zudem den Umgang mit Kindern in der Coronapandemie an: Diese seien nicht genügend als Träger eigener Rechte wahrgenommen worden. So habe man versäumt, sie zu den Coronaschutzmaßnahmen anzuhören, die sie selbst besonders betrafen, so etwa die Schließung von Schulen und Kitas. Kinderrechte ernst zu nehmen hieße, Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden Angelegenheiten anzuhören, betonte Rudolf und plädierte für eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.
Quelle: DIMR; Pressedienst des Deutschen Bundestages