Zentrales Anliegen des Kinder- und Jugendstärkungs-Gesetz (KJSG) ist es, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen zu schaffen, egal ob mit oder ohne Behinderung. Diesem Paradigma der Inklusion folgend zeigt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) Optionen zur schrittweisen Umsetzung des KJSG auf und spricht Empfehlungen aus. In einem Positionspapier ermutigt die AGJ die freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe ausdrücklich, sich auf den Weg zu begeben, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe langfristig zu gewährleisten.
Quelle: AGJ