Die Initiative „Zukunftsstarter“ der Bundesagentur für Arbeit wird ab Januar 2022 bis Ende 2025 fortgeführt. Im Rahmen der Initiative sollen möglichst viele junge Erwachsene im Alter zwischen 25 und unter 35 Jahren ihren Berufsabschluss nachholen können. Der Fokus liegt dabei auf Rehabilitand*innen, Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie Geflüchteten. Die Personal-Nachfrage in Helferberufen sinkt während immer häufiger Fachkräfte gesucht werden. Menschen ohne Berufsabschluss tragen ein viermal höheres Risiko, arbeitslos zu werden als Personen mit Berufsabschluss. Die Nachqualifizierung junger Erwachsener ohne Berufsabschluss ist daher eine Chance, das Risiko zu minimieren.
Ein Berufsabschluss ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit
Neben einer Nachqualifizierung ist aber eine verlässliche und verstetigte Förderung junger Menschen im Übergang von der Schule in die Ausbildung erforderlich. Der Anspruch auf Förderung einen Schulabschluss zu erreichen oder nachzuholen, ist geregelt. Das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ regelt das Nachholen eines Berufsabschlusses. Ein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz bzw. eine Ausbildungsgarantie schließt die Regelungslücke und schützt jungen Menschen vor Armut oder Arbeitslosigkeit.
Im Rahmen ihrer Initiative zur Bekämpfung von Jugendarmut macht sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. für eine Ausbildungsgarantie stark. Damit die Zahl junger Menschen ohne Ausbildung nicht noch weiter ansteigt, muss die von der neuen Bundesregierung angekündigte Ausbildungsgarantie zügig umgesetzt werden. Alle in Deutschland lebenden jungen Menschen müssen von dieser Garantie profitieren.
„Zukunftsstarter“ fördert Qualifizierungen
Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter fördert im Rahmen der Initiative „Zukunftsstarter“ Voll- und Teilzeit- Qualifizierungen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind. Neben Umschulungen zählen auch berufsanschlussfähige Teilqualifikationen oder Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen dazu. Während einer abschlussorientierten Qualifizierung erhalten Teilnehmer*innen in der Regel ihre lebensunterhaltssichernden Leistungen weiter.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit; BAG KJS