In Deutschland ist jedes fünfte Arbeitsverhältnis atypisch, also etwa in Teilzeit oder mit befristetem Vertrag. Das ergab eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2020, die den „Jugendsozialarbeit News“ vorliegt. Das Statistische Bundesamt hat rund sieben Millionen Menschen ermittelt, die in Deutschland in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. Das sind 20,9 Prozent der insgesamt 33,4 Millionen abhängig Beschäftigten.
Atypisch arbeiten? Für sieben Millionen die Regel
Den größten Anteil unter den atypischen Beschäftigungsverhältnissen machen Teilzeit-Beschäftigte aus, die nur bis zu 20 Wochenstunden arbeiten (4,4 Millionen). Darauf folgen Arbeitnehmer*innen in befristeten Beschäftigungsverhältnissen (2,1 Millionen), geringfügig Beschäftigte (Minijobs; 1,9 Millionen) sowie Zeitarbeitnehmer*innen (641.000).
Atypische Beschäftigung bedeutet häufig unsichere Arbeit für niedrige Löhne. Der DGB kritisiert atypische Beschäftigung auch als eine Arbeit „ganz ohne ausreichende soziale Absicherung“. In der Corona-Pandemie gingen unzählige Minijobs verloren. Die Beschäftigten hatten keinen Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat im Rahmen ihrer Initiative zur Bekämpfung von Jugendarmut mehrfach auf das Risiko atypischer Beschäftigung hingewiesen. Insbesondere in der Leiharbeit sind junge Männer beschäftigt, die vermehrt über keinen Berufsabschluss verfügen. Leiharbeiter*innen arbeiten häufiger in Tätigkeiten mit einem niedrigen Anforderungsniveau, oft üben sie nur Hilfstätigkeiten aus. Zudem besteht in der Zeitarbeitsbranche ein überdurchschnittliches Risiko, aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden. Atypische Beschäftigung ist keine Alternative zu einem sogenannten Normalarbeitsverhältnis, stellt die BAG KJS bereits in ihrem Monitor “Jugendarmut in Deutschland 2016” fest.
Quelle: Statistisches Bundesamt; Linksfraktion im Deutschen Bundestag; DGB, BAG KJS