Für Reformen im System der Grundsicherung für Arbeitssuchende hat sich eine Mehrheit der Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ausgesprochen. In ihren schriftlichen Stellungnahmen machten die eingeladenen Verbände an ganz unterschiedlichen Punkten Änderungsbedarf in der Grundsicherung aus: So fordert der Deutsche Caritasverband unter anderem einen Paradigmenwechsel in der Grundsicherung, der das „Fördern“ deutlich markanter ins Zentrum rückt. Integrationserfolge dürften nicht länger durch die Drohungen mit Verwaltungsakten und einem starren Sanktionsregime behindert werden. Die Diakonie Deutschland fordert unter anderem „eine Regelsatzermittlung, die Zirkelschlüsse vermeidet und eine untere Haltelinie gewährleistet und eine Festlegung von Kosten der Unterkunft, die die tatsächlichen Gegebenheiten am Wohnungsmarkt zum Maßstab nimmt“.
Hartz IV hat keine Zukunft
Arbeitsmarktpolitik müsse zukünftig stärker auf den Erwerb von Berufsabschlüssen, auf Qualifizierung sowie Aus- und Weiterbildung setzen. Anstelle einer möglichst schnellen Vermittlung in teilweise instabile Arbeitsverhältnisse müsse berufliche Qualifizierung Vorrang erhalten. Die sogenannten Eingliederungsvereinbarungen, die eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt förderten, sollten im Gespräch mit den Betroffenen und mit ausreichend Zeit erarbeitet werden. Zudem wandte sich Caritas-Chef Peter Neher gegen ein aus der Sicht zu starres Sanktionsregime, das Integrationserfolge behindere. Dies gelte nicht zuletzt auch für Jugendliche.
Die verschärften Sanktionen für Jugendliche haben sich in der Praxis immer wieder als Hemmnis erwiesen und sollten abgeschafft werden.
Die Diakonie Deutschland hat ein Konzept vorgelegt, das drei Säulen umfasst: eine sichere, ausreichende und unbürokratische Existenzsicherung, arbeitsmarktpolitische Anreize und eine flächendeckende Sozialberatung als Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge.
Quelle: Caritas; Diakonie; KNA; epd