Das Bundesjugendkuratorium (BJK) bemängelt, dass die gegenwärtigen politischen Digitalstrategien, die sich auf Kindheit und Jugend beziehen, nicht von den Beteiligungs-, Förder- und Schutzrechten junger Menschen ausgehen. Das institutionelle Gefüge des Aufwachsens sei noch nicht adäquat auf die Herausforderung, die mit der Digitalität im Alltag von jungen Menschen einhergehen, vorbereitet. Das BJK fordert daher einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe. Das soll ermöglichen die Kinder- und Jugendhilfe mit einer eigenständigen Digitalstrategie weiterzuentwickeln.
Mit Blick auf strukturell benachteiligte und beeinträchtigte Kinder und Jugendliche stellen laut BJK vor allem digitale Ungleichheiten eine große Herausforderung bei der Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe dar. Daher bedürfe es einer differenzierten Ausgestaltung sowohl digitaler Angebote als auch begleitender (nicht digitaler) teilhabefördernder Strukturen.
Im aktuellen Zwischenruf stellt das BJK in elf Punkten konkrete Forderungen für einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe auf. Dazu zählt auch, in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe Standards für Software und digitale Dienste zu definieren und zu überprüfen. Der Auseinandersetzung mit Fragen digitaler Ungleichheiten misst das BJK eine besondere Bedeutung zu.
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. setzt sich für eine gleichberechtigte digitale Teilhabe ein. Aktuell sind die Chancen digitaler Teilhabe jedoch ungleich verteilt. Nicht alle jungen Menschen haben Zugang zu den Bildungs- und Lebensbereichen, die für ihre Persönlichkeitsentwicklung erforderlich sind. Daher macht sich die BAG KJS für ein Bundesprogramm „Digitalisierung in der Jugendsozialarbeit“ stark. Denn auch diejenigen, die von individueller Beeinträchtigung oder sozialer Benachteiligung betroffen sind, haben ein Recht auf digitale Teilhabe.
Quelle: BJK; BAG KJS