Berufsorientierungsprogramm (BOP): zeitlich befristete Flexibilisierung beschlossen

Durch die Einschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie können eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) aktuell nicht durchgeführt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat Ausnahmeregelungen beschlossen, damit möglichst vielen Schülerinnen und Schülern trotz der pandemiebedingten Sondersituation von den Maßnahmen der Berufsorientierung profitieren können. Sie gelten für die Haushaltjahre 2020 und 2021. Eine Antragstellung für das BOP für die Antragsrunde 2021 (Projektzeitraum 01.01.2022 – 31.08.2023 bzw. 31.12.2022) ist ab Januar 2021 nicht möglich. Der Antragszeitraum verschiebt sich auf den Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.05.2021.

Ausnahmeregeln im Rahmen des BOP

Das BMBF ermöglicht weiterhin folgende Flexibilisierung:

  • die Aufhebung des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen erster und zweiter WT-Woche
  • die Anerkennung nur teilweise durchgeführter Maßnahmen
  • die Verkürzung der Werkstatttage auf 1 Woche/5 Tage
  • die Durchführung der Potenzialanalyse nach den Werkstatttagen
  • die Verlängerung der Projektlaufzeit/ Förderrunden übergreifenden Durchführung
  • die Verlängerung der Frist zur Durchführung von individuellen Feedbackgesprächen nach den
    Werkstatttagen

Die Ausnahmen sind vor Anwendung mit dem BIBB abzustimmen.

Quelle: BMBF

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