Alle jungen Menschen – und dies gilt umso mehr je weniger Rückhalt oder Ressourcen im Elternhaus vorhanden sind – haben ein Recht auf zuverlässige Unterstützung und den Ausgleich möglicher Benachteiligung oder Beeinträchtigung. Jugendhilfe wendet sich grundsätzlich an junge Menschen bis 27 Jahren, denn die Jugendphase endet nicht automatisch mit 18 Jahren und junge Menschen müssen unter sehr unterschiedlichen Bedingungen den Weg in das Erwachsenenleben meistern. Jugendhilfe-Experten fordern schon länger eine Änderung der Altersgrenzen in der Jugendhilfe, insbesondere der stationären Erziehungshilfe. Sogenannte „Care Leaver“, die stationäre Einrichtungen mit ihrem 18 Lebensjahr verlassen müssen, sind ohne Unterstützung in einer besonders vulnerablen Situation und von Armut und Wohnungslosigkeit bedroht. Häufig hängt es vom Wohnort und der Praxis der Jugendämter ab, ob Hilfe auch für junge Volljährige bezahlt wird; und weniger von den Bedarfen. Auch Jugendsozialarbeit steht nicht in allen Kommunen zuverlässig zur Verfügung.
Jugendhilfe-Experten wollen junge Erwachsene länger begleiten
Der evangelische Pressedienst griff das Thema diese Woche ebenfalls auf und bezog sich dabei auf den der für die Jugendhilfe zuständigen Vorstand der Rummelsberger Diakonie, Karl Schulz. Er betonte, dass Care Leaver, junge Menschen, die bis zu ihrem 18. Lebensjahr im Jugendheim, einer betreuten Wohngruppe oder einer Pflegefamilie aufgewachsen sind, in ihrem selbstständigen Leben noch weiterer Unterstützung bedürfen. In der neuen Ausgabe des Magazins „Gruß aus Rummelsberg“ schreibt er, der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung und die praktischen Erfahrungen zeigten, dass junge Menschen im Durchschnitt mit 23,5 Jahren das Elternhaus verlassen. Dagegen stellten aber die Jugendämter die Hilfe für Bewohner von Jugendhilfeeinrichtungen häufig mit dem 18. Lebensjahr ein oder spätestens in den darauffolgenden zwei Jahren. Wie die Fortführung der Hilfe aussehen kann, darin will sich die Diakonie Rummelsberg nicht festlegen. Es kann um einen längeren Verbleib in der Einrichtung oder eine Rückkehroption in die Einrichtung gehen. Genauso komme aber auch ein Übergang in das Jugendwohnen nach § 13 (3) SGB VIII in Frage oder eine regelmäßige Nachbetreuung. Thomas Grämmer, Mitglied der Geschäftsführung der Rummelsberger Diakonie will sich da nicht festlegen. Gegenüber den „Jugendsozialarbeit News“ machte er deutlich, die Hilfeleistung müsse so flexible und individuell sein, wie der Hilfebedarf es erfordert. Grämmer empfahl einen Blick in europäische Nachbarländer, die es zum Teil deutlich besser handhaben würden als Deutschland.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. hatte die Problematik auch in ihrem Monitor Jugendarmut in Deutschland 2018 verdeutlicht. Viele junge Menschen sind nach dem 18. Lebensjahr auf Unterstützung und Wohnmöglichkeiten angewiesen, wenn sie den Weg zu Bildungsabschlüssen und einer Ausbildung bewältigen wollen. Fehlt diese Unterstützung, besteht die Gefahr, dass Jugendlichen der Übergang in die Selbstständigkeit nicht gelingt und sie am Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf „verloren“ gehen.
Junge Leute in der Kinder- und Jugendhilfe auch über das 18. Lebensjahr hinaus begleiten und unterstützen zu können, fordern auch die (konfessionellen) Erziehungshilfeverbände BVkE und EREV. Ein Netzwerk von Care Leavern macht auf ihre problembelastete Situation aufmerksam und setzt sich in Kooperation mit Fachinstitutionen dafür ein, die Wege eines Care Leavers in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
Quelle: BAG KJS; epd; Rummelsberger Diakonie; BVkE; EREV