Am 24. Oktober 2019 hat der Bundestag die Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Die Regierungsparteien SPD und CDU/CSU hatten die Reform im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Das neue Gesetz soll nun am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das Reformpaket enthält gegenüber dem ursprünglichen Entwurf aus dem Bundesbildungsministerium deutliche Verbesserungen, aber es gibt weiterhin Handlungsbedarf. Das neue Berufsbildungsgesetz lässt eine inklusive Ausrichtung der Berufsausbildung, wie sie die BAG KJS fordert, vermissen. Zu den Pluspunkten des Gesetzes zählt die Mindestvergütung für die Auszubildenden. Damit drückt sich die Wertschätzung der Auszubildenden auch monetär aus. Die Mindestvergütung beträgt 2020 zunächst 515 Euro und wird schrittweise bis 2023 auf 620 Euro (1. Ausbildungsjahr) bis 868 Euro (4. Ausbildungsjahr) angehoben. Positiv ist auch, dass die Mindestvergütung nun nicht an das Schüler-BAFöG, sondern an den Durchschnitt der Ausbildungsvergütungen gekoppelt ist. Neu im Gesetz ist zudem, dass die Mindestvergütung jährlich automatisch entsprechend der Durchschnittswerte aller Ausbildungsvergütungen angepasst wird. Ein Gewinn sind auch die erweiterten Möglichkeiten der Teilzeitausbildung. Was früher Leistungsstarken möglich war, wird nun zu einer Option für alle Jugendlichen, was die BAG KJS begrüßt.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; BMBF; DGB; SPD; BAG KJS