Wie die berufliche Bildung gestärkt und gleichzeitig modernisiert werden kann, wurde in einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung und Forschung diskutiert. Nach Ansicht der Bundesregierung muss die berufliche Bildung sich heute mehr denn je als Angebot für junge Menschen präsentieren, die häufig die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium haben. Vorrangiges Ziel der von der Bundesregierung geplanten Novelle ist laut Gesetzentwurf daher die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen.
Mindestausbildungsvergütung – ein Gewinn oder ein Risiko für die berufliche Bildung?
Die im Entwurf vorgeschlagene Regelung zur Verankerung einer Mindestausbildungsvergütung begrüßten Elke Hannack und Manuelas Conte vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der DGB fordert eine grundsätzlich Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent des tariflichen Durchschnitts aller Ausbildungsvergütungen mit einer Einstiegshöhe von 660 Euro.
Volker Born (Zentralverband des Deutschen Handwerks, ZDH) betonte, dass die von CDU/CSU und SPD geplante Einführung einer Mindestausbildungsvergütung potenziell systemgefährdend sei, da die ohnehin sinkende Ausbildungsbeteiligung von Klein- und Kleinstunternehmen insbesondere in strukturschwachen Regionen aufgrund der finanziellen Belastungswirkung dieser Maßnahme weiter gefährde.
Berufsausbildung für junge Leute attraktiv machen
Professor Friedrich Hubert Esser (Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB) betonte, dass nur wenn es der Berufsbildung gelinge, junge Menschen und deren soziales Umfeld von der Attraktivität des Systems zu überzeugen, ausreichend Fachkräfte ausgebildet werden können, um den weiterhin hohen Bedarf der Wirtschaft zu decken. Ein solcher Ansatz für eine Attraktivitätssteigerung sei zum Beispiel das Berufslaufbahnkonzept, über das die Karriereoptionen in der Berufsbildung verdeutlicht werden können.
Auf die Karrierechancen zielt die Bundesregierung wohl auch ab, wenn Sie für berufliche Aufstiegsfortbildungen die Begriffe „Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in“ und als zweite Stufe „Bachelor Professional „und als dritte Stufe den Meister durch die Bezeichnung „Master Professional“ ergänzen will. Die Arbeitgeberverbände sind uneinig, ob die Änderung von Abschlussbezeichnungen sinnvoll wäre. Der Bund Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt diese ab. Der Handelsverband spricht sich auch dagegen aus, neue Bezeichnungen für Fortbildungen einzuführen. Der ZDH hingegen begrüßt die Pläne der Bundesregierung.
Ausbildung für alle jungen Menschen
Susanne Nowak (Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit) trat für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung ein. Wege für junge Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung in die Ausbildung dürften keine Sonderregelungen oder auch „Sackgassen“ sein, obwohl das Ziel allen jungen Menschen einen qualitativ hochwertigen Ausbildungsplatz anzubieten, im Koalitionsvertrag festgeschrieben sei, bliebe der Gesetzentwurf dahinter zurück dieses Ziel abzusichern. Die BAG KJS forderte daher eine gesetzlich verankerte Ausbildungsgarantie.
Einen Überblick über alle Sachverständigen-Positionen bietet die Zusammenstellung entsprechender Stellungnahmen. Unaufgefordert eingesandte Stellungnahmen ergänzen den Diskurs.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages