Nach der ersten Lesung des Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) im Frühsommer wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung nun im Ausschuss für Bildung und Forschung beraten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. begrüßt insbesondere die Mindestausbildungsvergütung sowie die erweiterten Möglichkeiten einer Teilzeitausbildung, die im Gesetzesentwurf aufgenommen wurden. Die BAG KJS vertritt jedoch die Auffassung, dass allen jungen Menschen der Einstieg in das Berufsleben gelingen muss. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sieht sie dieses Ziel nicht erreicht. Es fehlen Konkretisierungen für die Weiterentwicklung einer inklusiven beruflichen Bildung. V. a. wird der Zielgruppe der jungen Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen viel zu wenig Rechnung getragen. Die BAG KJS ist berufene Sachverständige für die Ausschuss-Anhörungam 16. Oktober 2019. In ihrer Stellungnahme fordert die Arbeitsgemeinschaft einen Paradigmenwechsel in der beruflichen Bildung. Eine inklusive Weiterentwicklung der Berufsausbildung ist mehr als geboten. Eine gesetzlich verankerte Ausbildungsgarantie ist aus Sicht der Katholischen Jugendsozialarbeit der richtige Weg, um dieses Ziel zu erreichen.
Alle jungen Menschen brauchen eine Ausbidung
Mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss endlich die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Beruflichen Bildung umgesetzt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft plädiert für ein Inklusionsverständnis, das Beeinträchtigung als soziale Kategorie versteht und alle Bereiche von gesellschaftlicher Teilhabe einbezieht:
- Inklusive berufliche Bildung heißt also: Teilhabe an Bildung, Arbeit und Beschäftigung!
- Eine inklusive berufliche Bildung passt das (Berufs-) Bildungssystem an die Bedarfe der Lernenden an – und nicht umgekehrt (UNESCO)
Eine inklusive Weiterentwicklung der berufliche Bildung orientiert sich an Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit als ethisch-moralische Verpflichtung. Es geht daher um einen Paradigmenwechsel, von dem Normalitätsdenken zu einem Differenzansatz, der Vielfalt zulässt.
Gesetzlich verankerte Ausbildungsgarantie – eine echte Chance auf Teihabe
Das Ziel, allen jungen Menschen einen qualitativ hochwertigen Ausbildungsplatz anzubieten, ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dennoch hat sich die Ausbildungssituation in den letzten Jahren insbesondere für junge Menschen mit Förderbedarf nicht grundlegend verbessert. Die BAG KJS plädiert daher für eine gesetzlich verankerte Ausbildungsgarantie, die mit einem konkreten Rechtsanspruch im BBiG versehen wird. Sie braucht zudem über die Sozialgesetzgebung im SGB II, III, VIII und IX einen bundesweiten Förderrahmen, der bedarfsgerechte und verlässliche Förderung am Übergang Schule – Beruf sicherstellt. Neben der betrieblichen und vollzeitschulischen Ausbildung müssen auch weitere Ausbildungsorte und -wege zu einem qualifizierten Ausbildungsabschluss führen können.
Das Recht auf Ausbildung impliziert nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Unterstützungsangebote der Jugendsozialarbeit für benachteiligte junge Menschen. Dazu zählen Berufsorientierung in der Schule, die aktuell in nur wenigen Bundesländern fortgeführte Berufseinstiegsbegleitung, das Sichern von Abschlüssen und Anschlüssen, das Angebot einer geeigneten Berufsvorbereitung bis hin zu einer Begleitung bzw. Assistenz während der Ausbildung.
Bereits im Fühsommer hatte sich die BAG KJS gemeinsam mit der Evangelischen Jugendsozialarbeit und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft für eine inkusive Weiterentwicklung der beruflichen Bidung ausgesprochen und gefordert: „Alle jungen Menschen brauchen eine Ausbildung!“.
Quelle: BAG KJS