Wenn Vermittlungskräfte im Jobcenter Personen beraten und vermitteln, stehen sie vor der Herausforderung, sowohl der Einzelperson gerecht zu werden als auch die Bedarfsgemeinschaft miteinzubeziehen. Ob und in welchem Ausmaß jemand nämlich Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, bemisst sich nach der sogenannten Bedarfsgemeinschaft, in der er/sie lebt. 43% aller Haushalte, die Grundsicherung beziehen, sind Bedarfsgemeinschaften. Eine Befragung von Vermittlungsfachkräften, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auswertete, ergab, dass insbesondere die jeweilige Berufserfahrung des Partners/der Partnerin und Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft die Beratung und Vermittlung beeinflussen.
Geringere Beratungsintensität, wenn ein kleines Kind bei der Mutter lebt
Die Befragungsergebnisse bündelt das IAB in einem Kurzbericht:
Konkreten Einfluss hat die Haushaltssituation der zu beratenden Person vor allem auf die Intensität der Beratung. Als Indikator dafür betrachtet die Studie die Länge des Zeitraums zwischen Erst- und Folgegespräch. Hierbei zeigte sich zum Beispiel, dass Mütter mit einem dreijährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft aus Sicht der Befragten weniger intensiv beraten werden sollten als Frauen ohne Kind oder Väter.
Die Rollenverteilung in der Bedarfsgemeinschaft beeinflusst die Beratung und Vermittlungsbemühungen durch die Fallmanager
Auch die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern in einer Bedarfsgemeinschaft wirkt sich aus. Die Befragungsergebnisse offenbaren: Vermittlungskräfte wirken gezielt auf die Arbeitsmarktintegration von Frauen hin, wenn diese in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die dem Modell des männlichen Haupternährers folgt.
Wichtig ist auch die Betrachtung der Bedarfsgemeinschaft als Ganzes mit Blick auf die geeignete Gestaltung der Vermittlungsberatung. Ein Gruppengespräch im Rahmen der Beratung unter Einbeziehung weiterer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft kann zum Beispiel bewirken, dass diese den Arbeitsuchenden stärker unterstützen. Mehr Transparenz kann hilfreich sein, um Problemen oder Konflikten vorzubeugen oder sie zu lösen.
Die Einbeziehung der Bedarfsgemeinschaft kann auch die Aufmerksamkeit der Vermittlungskraft für den Partner erhöhen, wenn dieser über eine größere Berufserfahrung verfügt als die arbeitsuchende Person. Es geht dann um die Chance einer Bedarfsgemeinschaft als Ganzes, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden.
Quelle: IAB